Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1900-01-01 · Heft 1 · p. Seite 9

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
44 (1900)
Issue
Heft 1
Article
Zwei autographische Urkunden von Moses und Abraham Maimuni
Date
1900-01-01
Page
Seite 9 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2829132-2829741-2829743-2845438--29722-2845460
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Zwei autographische Urkunden von Moses und Abraham Maimuni. 9 Der Brief ist vom Tamniüz 14-84 Sei. 1173 datirt und stammt somit aus einer Zeit, in der Moses Maimuni, wie Kauf•־ mann1) nacligewiesen hat, bereits die Nagid-Würde bekleidete, wozu auch der bei aller Höflichkeit autoritative Ton dieses an auswärtige Gemeinden gerichteten Schreibens passt. So erfährt die ohnehin von Kaufmann genügend erhärtete Thatsache von der offiziellen Stellung, die Mose Maimuni in Egypten einnahm, durch das hier vorliegende Document eine weitere Bestätigung. Was für eine Bewandtniss es mit den auszulösenden Ge־־ fangenen habe, zu deren Gunsten die Sammlung veranstaltet wurde, wird sich mit Bestimmtheit wohl kaum feststellen lassen. Vielleicht waren es jemensische Juden, die nach der Flucht vor der damals in ihrer Heimath ausgebrochenen Verfolgung2) in Gefangenschaft gerathen waren. Maimuni würde demnach sich nicht damit begnügt haben, seinen verfolgten Brüdern in Jemen Trost zuzusprechen, sondern, wie es seinem Charakter entsprach, auch thatkräftig eingegriffen haben, um ihr Elend wenigstens theilweise zu lindern. Nr. II enthält eine an Abraham Maimuni gerichtete und auf einen Bechtsstreit bezügliche Anfrage, die der Nagid auf demselben Blatte kurz beantwortet. Die schlichte Unterschrift (וכתב אברהם) erinnert an die Art, in der auch sein grosser Vater oft seine Bechtsgutachten zu unterzeichnen pflegte3). Auch hier sind leider einige Worte gerade in der Beantwortung der Anfrage ganz verwischt. Dieselben können jedoch für den Sinn der Entscheidung keine wesentliche Bedeutung gehabt haben. — Wie die beiden Schriftstücke in die Geniza von Cairo gekommen sein mögen, lässt sich natürlich nur vermuthungsweise an geben. Bei dem Begleitschreiben Mose Maimuni’s haben wir uns wohl die Sache einfach so zu denken, dass der Sendbote Ahron ha־Levi nach Erfüllung seiner Mission dasselbe nach Cairo zurückgebracht haben wird. Was das Gutachten Abraham Maimuni’s betrifft, so wurde vielleicht dem Frager eine Beinschrift desselben zugeschickt, während das Original der am Fusse der Anfrage selbst in Eile niedergeschriebenen Entscheidung im Besitze des Nagid verblieb. ' ■ ף MS. 1897 p. 215 f u. 461 ff. 2) Grätz YP, 278. 3) Vcrgl. z. B. Kesp0ns011 sam 1 n ln 11g פאר הדור (Amsterdam 1765), wo die Unterschrift fast durchgängig וכתב משה lautet.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.