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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1900-01-01 · Heft 1 · p. Seite 4

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
44 (1900)
Issue
Heft 1
Article
Verbotene Thargumim
Date
1900-01-01
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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4 Yerbotene Tbargumim. Eine Erklärung des Verbotes der Uebersetzung des Priester־ segens findet sich im bab. Thalnrud in den Worten: משום דכתיב ישא, die von Basclii folgendermaassen gedeutet werden: weites in dem Priestersegen heisst: ״ ישאer (Gott) wird zuwenden“, wurde die Uebersetzung desselben verboten, damit man nicht sage, Gott wende ihnen sein Angesicht zu, d. h. verzeihe ihnen ihre Sünden, obwohl sie es nicht verdienen. Obschon Baschi diejenigen, um derentwillen die in Bede stehende Massregel getroffen wurde, nicht ausdrücklich nennt, so ersieht man doch leicht aus seinen Worten, dass wiederum die עמי הארץ gemeint sind. .Nicht-Juden kommen nicht in Betracht, da solche ja für gewöhnlich nicht in die Synagogen kamen. Gleichwohl befriedigt diese Erklärung nicht, denn einerseits sieht man nicht ein, warum gerade die A. h. diesen Vorwurf hätten erheben sollen, und andrerseits hätte man diesem Uebelstande ja leicht durch eine entsprechende Uebersetzung abhelfen können, wie dies in der That bei Onkelos geschehen ist. Eine andere Erklärung findet sich im palästinischen Thalmud. Dort sagt nämlich B. Clielbo i. N. d. B. Hur ah, aus den Worten כה תברכו gehe hervor, dass der betreffende Abschnitt wohl zum Segnen, aber nicht zum Vorlesen (u. daher noch viel weniger zum Uebersetzen) bestimmt sei. Diese Erklärung hat jedoch die Lesart לא נקראין zur Grundlage. Auch Geiger’s .Ansicht (Urschrift S. 379), dass das Verbot auf die Heiligkeit des Priestersegens zurückzuführen sei, hat nur dann einen Sinn, wenn man annimmt, dass nicht nur die Uebersetzung, sondern auch das Vorlesen verboten war, in welchem Falle übrigens diese Erklärung mit der von B. Chelbo tradirten fast identisch ist. Es unterliegt nun aber keinem Zweifel, dass der Priestersegen in gewissen Synagogen vorgelesen, aber nicht übersetzt wurde. Einen Beweis für diese Thatsache liefert nicht nur der babylonische Thalmud, sondern auch der Umstand, dass in zahlreichen Handschriften des Onkelosthargum eine Uebersetzung zu diesem Abschnitte fehlt und an deren Stelle der hebräische Text gesetzt ist. (Vgl. die Einleitung zur Berliner’schen Ausgäbe). Auch Pseudo-Jonathan hat neben dem Thargum in manchen Ausgaben noch den hebräischen Text. Gerade dieses letztere Thargum giebt uns nun aber einen Fingerzeig dafür, wie man sich die Entstehung des in Bede stehenden Verbotes zu erklären hat. Hier wird nämlich das Textwort וישמרך folgendermaassen paraphrasirt: .וימרינך מן לילי

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