Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 43 (1899)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die rituellen Reinheitsgesetze in der Bibel und im Talmud
- Date
- 1899-01-01
- Page
- Seite 16 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/2829132-2829727-2829729-2845371--29038-2845399- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
16 Die rituellen Reinheitsgesetze in der Bibel und im Talmud. könnten. Seit der Entdeckung der Tricl1inenktt111khe.it begann inan das Verbot des SehweinenÜeisehes durch das Bestreben zu erklären, das Volk vor der Tricliinosis zu bewahren. Aber verbietet nicht, das Gesetz wie das Schwein ebenso strenge den Genuss von Hasen, Kaninehen, Kameelen, deren Fleisch wie, einst, so auch jetzt ein Hauptnalirungsmittel der Palästina benachbarten Beduinen bildet? End ist ja auch das Hornvieh verschiedenen, für den Mensehen gefährlichen Krankheiten, wie Milzbrand und Tnberkulosis. unterworfen; warum hat denn das Gesetz das Hornvieh nielit verboten? Ohne läu^ncn zu wollen, dass diesem Gesetze möglicherweise erhabenere, religiöse Motiv!״ zu < »rund(; liefen, möchten wir uns deinioeh den rationalistischen Erklärungsversuchen zweier auf dem Gebiete der Erforschung der lnosaisehen Gesetzgebung wohlhekannter Autoritäten, Saudia Gaon und J. D. Michaelis, anschliessen, da die von ihnen aufgestollten Motive dem Heist!‘ der mosaischen Gesetzgebung: am meisten entsprechen. Diese beiden Motiv!‘ seldiessen einander nicht aus, sondern bilden im Wesentlichen nur zwei Seiten ein und derselben Grundidee. Naeh der Ansicht des jüdischen Denkers wurde durch die Erlaulmiss, gewisse Thiere als Speis!‘zu gebrauchen, und die Erklärung anderer als unrein der Zweck verfolgt, die »Juden von der Thioraiibetung lern zu halten, welcher im Altertliume die ihnen benachbarten Völker ergeben waren. ,,Der Zweck des Gesetzes — bemerkt Saadia — gewisse Thiere zu gemessen (währen!! andere nicht gestattet sind) bestellt darin, eine Vergleichung mit Gott zu verhüten, denn ebenso wie es undenkbar ist, dass der Mensel! etwas geniessc, was Gott gleicht, ebenso undenkbar ist es auch,!lass er durch den Genuss eines solchen verunreinigt werde. Auch soll dadurch die Anbetung eines Thicrcs verhüte( werden, denn ebenso wenig wie der Mensch etwas nnhct.cn wird, was er isst, wird er etwas anheteii, was er für unrein hält‘4 1). Dass die alten Israeliten ähnlicher Prävcutivmassregoln bedurften, beweist schon die Anbetung der goldenen Kälber im Nordreiche und die der ehernen Schlange im Siidreiehe bis auf die Zeit des Königs Iliskia. Nach der Ansicht des Christliehen Theologen war der Hauptzweck dieses Gesetzes die ‘) Kitab-al-Amamlt waT-I’tiqädät, ed. Landauer, 1.17; hebräische Uobers. ed. Krakau, S. 81—82. In der Tibbon’schen!)Übersetzung ist der Satz nicht ganz verständlich; vollkommen missverstanden •hat ihn Fürst. Richtige Erklärungen geben Bloch (Monatschrift 1870, 8. 406) und Guttmann, die Religionsphilosophie des Saadia. S. 138.