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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1899-01-01 · Heft 1 · p. Seite 14

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
43 (1899)
Issue
Heft 1
Article
Die rituellen Reinheitsgesetze in der Bibel und im Talmud
Date
1899-01-01
Page
Seite 14 (sequence 14)
Language
German
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14 Die rituellen Keinheitegesetze in der Bibel und im Talmud. Inseeten — mir vier 1 leuschreckcn-Arten. Alles übrige ist unrein, d. h. für den Gebrauch ungeeignet. Es fragt sieh nun: soll auoii in diesem Falle das Wort ״unrein“ (טמא) im Sinne von ״ansteckend“ verstanden werden, oder ist liier mit diesem Worte ein anderer Sinn zu verbinden, der mit sanitiiren Erwägungen niehts zu schatten hat? Es muss bemerkt werden, dass der Gesetzgeber in dem Gesetze über unreine Thiere neben der Bezeichnung ״unrein“ weit öfter noch einen anderen Ausdruck gebraucht, nämlich שקץ, ein Wort, welches ״Gräuel“, ״Absehen“ und somit nicht etwas objeetiv Schädliebes bedeutet, sondern etwas, was dem subjectiven Gefühle des Menschen zuwider ist. Es darf ferner nicht, übersehen werden, dass die Idee einer Flassification der Thiere in reine und unreine nicht eine speeiüsehe Eigenthümliohkcit der mosaischen Gesetzgebung bildet und nicht von dieser erst erfunden worden ist. Nach dem Zeugnisse der Bibel selbst existirte diese Theilung hereits lang(1 vor der Sinaitischen ()ttenharung und war schon in vorsintttutlilicher Zeit bekannt. Als Gott Noah befahl von allen!*(*inen Thieren je sieben Paar(* und von allen unreinen Thieren nur je ein Paar mit in die Arche zu nehmen, wurde ihm nicht erst bedeutet, welelu* als rein und welche als unrein zu gelten haben, denn das war als bekannt vorausgesetzt. ln lJebereinstiimnimg mit diesem biblischen Bericht steht die Thatsache, dass in vielem andern alten Gesetzgebungen sich eine analog(,* Classification der Thier(1, findet. Der indische Gesetzgeber Manu verbietet den Braminen alle Saugethiere mit Ausnahme der zweihutigen, welche nur eine Zahnreihe haben (d. h. Wiederkäuer). Ueberhaupt zeigt dieses Gesetz eine gewisse Aelmliehkeit. mit dem mosaischen und unterscheidet sieh von letzterem nur durch seine weit schlechtere Redaction und dadurch, dass es die Erzeugnisse des Pflanzenreiches ebenfalls in reine und unreine theiltL). Zudem ist dieses Gesetz nicht füFs ganz(1 Volk obligatorisch, sondern bloss für besonders fromm(* und enthaltsame Personen. Der! Ssabiern waren ebenfalls Thiere verboten, welche Zähne in den beiden Kinnladen haben, während vom Geflügel ihnen der Genuss von Tauben und Raubvögeln untersagt war2). Bei den Aegypten! enthielten sich die Priester aller Vierfüssler, mit Ausnahme, der zweihutigen gehörnten, wie auch aller ף Okwolson, Die Ssabier and der Ssabismus II, S, 9. 10; 102 ff. *׳) Dil) mann, 1. c., S. 020.

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