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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1899-01-01 · Heft 1 · p. Seite 11

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
43 (1899)
Issue
Heft 1
Article
Die rituellen Reinheitsgesetze in der Bibel und im Talmud
Date
1899-01-01
Page
Seite 11 (sequence 11)
Language
German
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Die rituellen Reinheitsgesetze in der Bibel und im Talmud. \ \ So: wenn Jemand ein Aas berührt, wird nur dessen Person infieirt, während Derjenige,, welcher den Leichnam eines Thieres auf seinen Schultern trägt, auch seine Kleider waschen muss, weil etwas von dem Secret des Leichnames ihnen leicht an haften konnte: dasselbe kann auch beim Genuss des Fleisches leicht geschehen 1). Von diesem Gesichtspunkte aus werden wir auch begreifen, warum der Fremde, dem das Gesetz den Genuss des Aases nicht verbietet (Deuteron. XIV, 21), nichts desto weniger gehalten ist, nach dem Genüsse seine Person und seine Kleider denselben Reinigungsproeeduren zu unterziehen, weleho dem Israeliten vorgeschrieben sind (Levit. XVI l, 1b). Der (Jesetzgeber hielt es für möglich, dem armen Ausländer (und die Fremden werden überall als arm vorausgesetzt, was hei der agriculturellen Organisation des alten Judaea vollkommen begreiflich ist) den Genuss unentgeltlichen Fleisches, wenn auch nicht von bester Qualität, freizustellen, sobald er selbst vor demselben nicht zurückschrak. Wenn er sieh hiebei ei n igerm as sen der Gefahr aussetzt, krank zu werden, so ist das sein!‘ persönliche Sache. Aber das Gesetz hat das Recht, im Interesse der imligenen Bevölkerung, von ihm zu fordern, dass er die erforderlichen Massregeln treffe, um nicht als Ansteckungsherd für Anden‘ zu dienen. Durch diese, unserer Ansicht nach, höchst einfach(‘ Erklärung lässt sich der Widerspruch zwischen der Redaction dos Gesetzes in Levitieus und seiner Redaction in Deuteronomium liehen, ein Widerspruch, welcher dazu verwandt ward(‘, um den Mangel an Einheit in der mosaischen Gesetzgebung zu 1)0weisen 2). ן) Levit. XL 25. 27. 28. 82. 40; XVII, 15. Diese unsere Deutungent• spricht obonfalls nicht der Tradition. Wio wir weiter sehen werdet), erkennt das mündliche Gesetz eine besondere Form der Infeutionsübormittelung par distance an; es ist dies die sogenannte ״Fortbewegungs-Infection“ (טומאת היסט!. Sie besteht darin, dass Mensch und Kleider nicht bloss bei unmittelbarer Berührung der Leiche unrein werden, sondern auch bei Fortbewegung d»*rselben vermittels eines Hebels, von welcher Länge letzterer auch sein mag. Die exegetische Grundlage der ״Fortbewegungs-Infection“ ist augenscheinlich in dem Umstande zu sehen, dass die Begriffe ״tragen״ und ״hohen“ im Hebräischen durch ein und dasselbe Zeitwort נשא ausgedrückt werden und die Worte והנשא את נבלתם auch übersetzt werden können: ״wer ihren Leichnam emporhebt“. Daher denn nach der Mischna, wenn der Leichnam oder ■ein Theil desselben auf einer Wagschale liegt und der Mensch sich auf der andern befindet, dieser und seine Kleider unrein werden, sobald die letztere Wagschaie herabsinkt und die erstere in die Höhe geht. 2) Vgl. Dillmann, 1. c., S. 481. Die Tradition gleicht diesen

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