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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1899-01-01 · Heft 1 · p. Seite 10

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
43 (1899)
Issue
Heft 1
Article
Die rituellen Reinheitsgesetze in der Bibel und im Talmud
Date
1899-01-01
Page
Seite 10 (sequence 10)
Language
German
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10 Die ritueHen Keinheitsgesetze in der Bibel und im Talmud. der angeführten IVxte, dass das mosaische. Gesotz den Fleischgonuss eines gefallenen oder zerrissenen Thieres verbietet, und dass die IJebertretun,”‘ dieses göttlichen Gebotes, abg<».sehon von dem moralischen Schuldbewusstsein, das auf dem Uebertreter lastet, letzteren noch in einen besonder!! Zustand physischer Unreinheit versetzt, dessen er sich nur vermittelst wiederum rein physischer Froceduren entäussern kann. Die Nichterfüllung dieser letztem Vorschrift bildet gleich jeder Uebertrotnng eines göttlichen Befehles, ihn neues religiöses Vergehen (Levit. XVII, 1 <>); ist diese Nichterfiillung in Folge von Unkeimtniss oder Vergesslichkeit ge schein‘!!, so kann sie durch.' ein LYinigungsopfer gesühnt werden (Levit. V, 2)M. Sondert man das sittliche Element der Schuld, welches, ganz unabhängig von «len dem Gesetze zu Grunde liegenden Motiven, als Folge der Uebertretung eines göttlichen Gebotes erscheint, aus. so erweist sich das Gesetz selbst als im höchsten Grade rationell: und die Zweckmässigkeit desselben wäre für uns auch dann einleuchtend, wenn es nicht im Namen G-ottes verkündet worden wäre. Und in der That, mochte auch der alte Gesetzgeber die Existenz besonderer Gifte (Ptomaine) in «lern in Zersetzung übergehenden Fleische nicht ahnen, so könnt«‘ er doch durch Erfahrung wissen, dass derartiges Fleisch zuweilen Vergiftungen verursache. Ebenso mochte cs ihm aus Erfahrung bekannt sein, dass schon die blosse Berührung des Leichnams eines in Folg«‘ von Milzbrand (Anthrax) oder Scptikümie gefallenen oder von einem wüthenden Wolfe zerrissenen Thiercs ansteckend wirk«‘, und es konnte ihm' daher nothwendig erscheinen die Beobachtung gewisser Desinfeetionsregeln vorzuschreiben für <l«m Falk dass Jemand «len Leichnam eines Thiercs berührt hätte, das er im Feld«‘ zerrissen gefunden hat, oder das in Folge ei!1«T Krankheit deren genau«* Diagnose nicht Jedem zugänglich und nicht immer möglich ist, g« *fallen war. In Ueb«‘reinstim1nung mit diesem allgemeinen Princip befinden sich alle Einzelheiten des Gesetzes über Gefallenes. נ) Wir wollen ein (für allemal bemerken, dass unsere Darstellung zwar dem Wortsinne des Textes entspricht nicht aber mit der traditionellen Interpretation übereinstimmt. Wir werden weiter sehen, dass nach der traclitionellen Lehre die Nichtbeobachtung der Desinfectionsregeln nicht als Vergehen angesehen wird. Das Vergehen beginnt erst mit dem Augenblicke, wo der in unreinem Zustande sich Befindende ate Schwelle des Tempels überschritten oder geweihtes Brod genossen hat. 7) Historische Daten sprechen dafür, dass der Mizbrand und die Hundsw׳uth bereits im tiefen Alterthume bekannt waren.

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