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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1899-01-01 · Heft 1 · p. Seite 6

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
43 (1899)
Issue
Heft 1
Article
Die rituellen Reinheitsgesetze in der Bibel und im Talmud
Date
1899-01-01
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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Die rituellen Keinheitsgesetz«? in der Bibel und im Talmud. 6 unreinen Gegenständen zugescliriebon wird, welche durch die־־ Wirkung gewisser in einer bestimmten Anzahl von Keeitatiniu'11 wiederholter <lebetsfonm'ln davonHiegen. Nichts Aehnlieims finden wir in den Kemigungsivgeln, weiche das mosaisehe (resetz verschreibtJ). Muss nicht «״dies dieses uns den Gedanken emth’issen; dass die ,.rituelle Fnreinheit” <les mosaischen Gesetzes dem entspricht, was in der Sprach«1 der modernen Aerzto ln feetion genannt wird, «lass die Absonderungsregeln, welcdm das mosaische Gesetzin Bezug auf IVrsoncn anordnet, di«' von gewissen anst<*ck«*mlen Krankheiten behaftet sind, den Zweck hatten, die Verbreitung die*s«‘1• Ki'ankheiten inmitten des jüdischen Volkes zu verhindern, und dass endlich die vom mosaischen Gesetze aufgostellton Keinigungsregeln nichts amhu'es sind als Dosinfbctionsregvln im modernen Sinne dieses Wortes? Mit andern Worten, sind wir nicht berechtigt die Behauptung aufzustellen, wie dies wirklich schon von vielen ־״eschohen . ist ־), «lass die biblische Institution <h‘1• rituellen Reinheit nichts anderes ist, als eine sanitäts-polizcilichc Maassregcl, die. ganz auf den Anforderungen der medicinisehen Wissenschaft hnsirt ist? Diese Hypothese, welch«‘ sich unserem Bewusstsein schon bei ein<‘1־ oberflächlichen Betrachtung <lieser Ges<*tz<‘ autdrängt. gewinnt noch mehr an Wahrscheinlichkeit:, wenn wir letztere in der Form, wie si«‘ in den mosaischen Büchern dargelegt •sind, genauer .erforschen und sie mit analog;«‘!! Bestimmungen amlerer alter Gesetzgebungen vergleichen. Fhe wir jedoeh an e.ine «eingehende Darstellung־ herantreteu, halten wir (5s für g«‘boten schon liier den Leser darauf aufmerksam zu machen, dass die Sanitäts-IIvpothese allein lang«‘ nicht ausreicht, um sämmtliche hiebei־ gehörige mosaisch(‘. Gesetze zu erklären, da einige von ihnen durch sanitär(־: Rücksichten sich entweder nur ungenügend oder gnrnicht motiviren Iass«*n; man wird daher zugebei.1 müssen, dass bei Festst(‘llung dieser G«*setze ausser sanitären Gründen noch gewisse andere Motiv(‘ mit in Betracht gezogen worden sind, in jüngster Zeit haben zwar einige Autoren sich von der l) In einigen Füllen!werden zwar vom mosaischen Gesetze besondere Opferdarbringjmgen nach der Reinigung vorgeschriebqn', aber dieses geschieht nur in den Fällen, wo die Ursache der Unreinheit eine Krankheit war, von welcher der Mensch genesen ist (Eiterfluss, Aussatz, Wochenbett), wobei das Opfer als Ausdruck des Dankes an Gott für die stattgebahte Gehesung dient. (Vgl. Nachmanides zu Levit. ,XV, 11). 3) Vgl. Samuel b. Meir zu Levit. XJ, 1—3; Nachmanides zu Levit. XII, 2 und XV, 11; Ibn-Esra zu Levit. XIII, 2. 45 und XV, 7.

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