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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1899-01-01 · Heft 1 · p. Seite 3

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
43 (1899)
Issue
Heft 1
Article
Die rituellen Reinheitsgesetze in der Bibel und im Talmud
Date
1899-01-01
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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Die rituellen Keinheitsgesetze in der Bibel und im Talmud. 3 Schon vor vielen Jahren, als der Verfasser seine Muss!‘- stunden dem Studium dm* altjüdischen Medioin, soweit sieh dieselbe in den Denkmälern der jüdischen Litteratur ahspiegclt, widmete, stiess er unwillkürlich aut* zwei Probleme, di»! ihn lange Zeit hindurch sehr beschäftigten. Das erste Problem lautete: Liest der Arzt in der Heiligen Schritt die uns hier interessirenden Gesetzesbestimmungen, so kann er sieh nicht des Gedankens erwehren, dass ihnen eine sanitär-hygienische Idee zu Grund(; liegt, während dieselben Gesetze in dm* Form, wie sie in den Denkmälern der mündlichen Lehre — Mischlin, Tosephta, Sifra —- dargelegt, sind, jedweder iivgienisehen Bedeutung entbehren. Mit dem Texte der Bibel wird bei diesen* Gelegenheit auf's Ungezwungenste verfahren, und er muss sieh die am wenigsten :uigniiessi'nc. Deutung gefallen lassen, welche weder durch etymologische noch dureli medicinisehe Erwägungen gerechtfertigt werden kann. Ks fragt sich nun: Welche andere. Motive waren es, durch die sich die Schöpfer der mündlichen Lehre hiebei leiten Hessen? Waren es doch Personen, die an der Spitze des Volkes Standern, in deren Händen sicli alle seine politischen und geistigen Interessen conceiitrirten! Wir keimen sie ja "alle als Leute von durchdringendem Verstände und weitem Gesichtskreise, als Leute, welche a!T ihr Sinnen und Trachten nur nach einem Ziele hin lenkten — die historische Fortdaum* ihres geliebten Volkes so viel als möglich zu sichern. Ist es nun denkbar, dass Leute von dieser Bedeutung den Sinn der Mosaischen G(*.setze ohne alle Nntli, aus blossem Missverständnisse systematisch entstellt haben sollten? Das zweite Problem war: Wie könnt■(* es geschehen, dass dies(; Gesetzt*, welche das Volk vielt; Jahrhundert(; ]!indurch mit staunenswerther Scrupulosität beobachtet hat, so dass sie ihm zur zweiten Natur wurden und in Fleisch und Blut übergingen, wie konnte es geschehen, dass sie plötzlich, gleichsam von seihst, ohne jedwede Mitwirkung irgend einer legislativen Gewalt, ausser Brauch getreten sind? Und das bei einem Volke, das sich von jeher durch üussersten Gonservatismus auszeichnete, bei einem Volke, das sich stets so zähe an seine ererbten Traditionen klammert(*! Die Beantwortung dieser beiden Fragen bildet eigentlich den Hauptzweck' der vorliegenden Untersuchung. Wir werden weiter seihen, dass eine der beiden erwähnten Fragen in bedeutendem Masse als Antwort auf die andere dienen kann. Wirerachten es für nothwendignoch folgende Bemerkung r

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