Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 40 (1895-1896)
- Issue
- Heft 1 (Oktober 1895)
- Article
- Das Fragmenten-Targum zum Pentateuch, sein Ursprung und Charakter und sein Verhältniss zu den anderen pentateuchischen Targumim
- Date
- 1895-10-01
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
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6 Das Fragmenten-Targum. zum Pentateuch. Was aber V. 13 anlangt, wo Jonathan allerdings auch einen dritten Zehent ausdrücklich nennt* 1 2), und zwar das eigentliche מעשר שני, so folgt er hier nur genau der Mischna, Maass. scheni 510 יwelche gleichfalls die Worte בערתי הקדש auf das מעשר שני, nämlich der vorangegangenen Jahre3), וגם נתתיו ללוי auf מעשר ראשון und ולגר ליתום auf מ<שר עני bezieht. Jonathan befindet sich also hier in vollständiger Uebereinstimmung mit der Halacha. Wäre aber auch wirklich die Meinung Jonathan’s dahin gegangen, dass drei Zehente abgesondert werden müssten, so würde dies an sich keineswegs auffallend erscheinen. Dass bei Jonathan nicht nur von der Halacha direkt zurück״ gewiesene Auffassungen, sondern auch sonst Irrthümer4) in Bezug auf die Halacha sich vorfinden, ist ja bekannt. Allein GL behauptet weiter, dass die ״ältere“ Halacha thatsächlich für das dritte Jahr die Absonderung dreier Zehente,, also eines Armenzehent neben dem ,,zweiten Zehent“ gefordert habe. Dass die LXX von dieser angeblich ״alten Halacha“ Hichts wissen, dass auch für sie in diesem Jahre der Armenzehent mit dem zweiten Zehent identisch ist, haben wir soeben gesehen. Indessen glaubt GL sich für seine Ansicht auf eine Siphre-Stelle berufen zu können. Siphre zu Deut. 2ö 12 (Piska 302) findet sich nämlich eine Boraitha, die liier nur lückenhaft, an einer früheren Steile daseihst, Piska 109 zu Deut. 14, 28 aber vollständig aufgefübrt ist. Wir setzen sie zunächst so hierher, wie sie an erstgenannter Stelle lautet: (בשנה השלישית).. . יכול שני מעשרות נוהגין בה אין לי אלא מעשר ׳עני שבו דיבר הכתוב מנין לרבות שאר מעשרות ת׳יל'מעשר תבואתך .ריבה arcoosv.aTüj'mi ׳rtäv 16׳ etuqsxc/.tgv ׳ctov ysvv7)jj.a1:0׳jv goü ev ׳utp ets׳. tco xoitüj, to• ÖEüTSpOV STt׳OSV.aTOV OCOGS'C Ttp AzöSiXTQ VJj\ TU) TCpO<;7jy0jT(.U ■ 0,1.׳׳״ cpdyOVTai XXA. 1) Die Uebersetzung dieses Verses lautet: ׳ומעשר תליתאי חיסל! ותיבול לדם ד׳ ^ד״ך וחימר הא אפרשנן קידשיא מן ביתא ולחוד יד,בכן מעשרא קמאה לליואה מעשרא תדכא לגיורי ליתמ״ . . . .. Man beachte wohl, es heisst hier nicht ומעשר תליתאי תפרש ותיסוק; von der Pflicht, noch ein drittes מעשר■ abzusondern, ist also hier nicht die Rede, sondern nur von dem Hinaufführen eines solchen, nämlich bereits früher abgesonderten. 2) כיצד היה הוידוי. ביערתי הקרש מן דבית וה. מעשר י שד . . . כתתיו ללוי זה מעשר לוי . . . לגר ליתום ולאלמנה זה מעשר עכי ... 3) Vgl. Raschi’s Pentateuch-Commentar zu dieser Stelle: •ולמדך שאם שהה מעשרותיו של שתי שנים ולא העלןלירושלם שצריך להעלותן עכשיו. 4) Vgl. Frankel a. a. 0., S. 114, Anm. 1. Wir verweisen u. A. auch noch auf Deut. 25, 7, wonach die יבמה vor einem Gerichtshof von fünf הכימי ן za erscheinen habe, von denen 3 als Richter und 2 als Zeugen zu dienen haben!! m. vgl. hiezu Jebamoth lOia ff.