Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 37 (1892-1893)
- Issue
- Heft 1
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1892-01-01
- Page
- Seite 55 (sequence 7)
- Language
- German
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Besprechungen und Anzeigen. 55 schlankweg חלקו, nimmt דוביה HK alB Apposition dazu und wirft mit beneidens werth er Gewandtheit den in der Urkunde dargestellten Thatbestand wild durcheinander. S. 93 war ״nebst allen. Fenstern und Thüren, die sich in allen Wänden (ככל הכתלים) befinden1 2 * 4‘, und nicht: ״mit allen Thüren, Fenstern, Wänden“ zu übersetzen. Die am Ende derselben Urkünde verkomm enden Worte שטרות של ישראל sind nicht sowohl ״israelitische Kaufverträge*‘, die es bis auf den heutigen Tag wohl nirgends gegeben hat, als vielmehr ״nach jüdischem Hecht ausgestellte Urkunden.11 101 .8) מכירת עלמין) ist ein ewiger (und nicht ein ״fester“) Yerkauf. Fast möchte ich fürchten, dass dem Herausgeber des Malheur passirt ist, עלם mit אלם zu verwechseln. Zur Datirang der Urkunde auf S. 108 hat Herr Stern zwar richtig angemerkt, dass der 8. Nissan ein Sabbath war. Nur hätte er nicht vergessen sollen, die auf der flachen Hand liegende Emendation ה für ח vorzuschlagen. Mittwoch, 5. Nissan, entspricht aber 1305 dem 31. März, und der 31. März fällt bekanntlich immer in die Octave von Mariä Verkündigung, was zur Datirung der lateinischen Urkunde auf das genaueste stimmt. S. 118 war statt 1 ״Niemand kann ihm wehren“ zu setzen: ״Niemand, Mann oder Weib, kann ihm wehren.“ Im Text steht ואיש ואשר. לא ימחו בילו• S. 124 bedeuten die Worte מלחה ומכהו einfach: ״auf Grund ihres und seines Bechtes“, und nicht weitschweifig, wie der Herausgeber hat: ״aus eigener Macht- Vollkommenheit und in seinem Aufträge.“ Auch sind die Worte ועם פתחיו unübersetzt geblieben. מכת מלינה (S. 128) ist einfach eine ״Landplage4‘.“ Dass man im Jahre 1312 in Köln unter נכד (S. 134) einen Neffen, und nicht einen Enkel verstanden habe, scheint mir vorläufig noch zweifelhaft zu sein und bedürfte eines stichhaltigen Beweises. Wenn auf 8. 141 der Herausgeber schon die Hinzufügung von ״einerseits — andererseits“ für nötig befunden hat, so hätte er wenigstens das ״einerseits44 hinter ״ha - Levi“ einschalten müssen, um dem Sinn des Textes gerecht zu werden. בדרומית של קרקע (S. 147) heisst nicht: ״südlich des Grundstückes“, sondern vielmehr: ״auf dem südlichen Theil des Grundstückes (selber)“. S. 149 sind die Worte: מלבד שממעט בלם קצת חלק שביעית völlig missverstanden. Es war zu übersetzen: ״mit Ausnähme eines davon abgehenden Theiles des Siebentels von dem ganzen Grundstücke“ n. s. w. Die Ersetzung des schwierigen טעכים (S. 169) durch עשויין kann zwar sachlich richtig sein, paläographisch aber ist sie in keiner Weise motiviert. Ganz besonders ungelenk und noch dazu inconsequent ist die Art and Weise, wie der Herausgeber die festgeprägten technischen Ausdrücke des jüdischen ]Rechts wiedergieht. מכירה חלוטה וקיימא nennt er einen ״völlig übergebenen und gültigen‘‘ג) Verkauf. Er hätte ihn besser als einen ״unwiderruflichen und rechtsbeständigen“ bezeichnet. 2מכירה גמורל), einmal aber auch 3מכירה חתוכה) ist bei ihm ״ein vollständiger‘4 (im letzten Falle besser: ״ein abgeschlossener“), 4מכירה שרירא) ein ״sicherer“ (besser: ,-,ein gültiger“) Verkauf. Von Personen, die von einem Object 5מסולק) oder 6נסתלק) genannt werden, sagt er — was sklavisch wörtlich freilich richtig ist — dass sie von dem Gegenstände ״getrennt44 seien, während er hätte sagen müssen, dass sie 1) S. 16. 24. 26. 36. 67. 71. 106. 108. 111. 113. 2) S. 24. 26. 36. 62. 67. 71. 106. 111. 113. 8) S. 17. 4) Vergl. die Citate in Anm. 1. n. 2. 6) S. 43. 77. 87. 112. 6) S. 89.