Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1892-01-01 · Heft 1 · p. Seite 54

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
37 (1892-1893)
Issue
Heft 1
Article
[Rezension]
Date
1892-01-01
Page
Seite 54 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
89% known words query
IRI
…/2829132-2829640-2829642-2844959--24611-2845015
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Besprechungen und Anzeigen. der erwähnte“ und nichts anderes bedeutet. S. 31 sind die Worte ,בחרם חהודד unübersetzt gelassen. S. 41 übersetzt er lächerlicher Weise ״ במעמד הגויסהנקראים אמטילודא מקדש לוריכצשin der s trasse der Christen, die Amtleute von St. Laurenz genannt werden, während es bekanntlich: ,,in Gegenwart“ heissen muss. Er hätte nur an die sehr bekannte Terhandlung der babyl. Geinara (Baba bathra 144a), die unter der Bezeichnung מעמד שלשתן citiert zu werden pflegt, zu denken brauchen, um des rechten Weges nicht zu verfehlen. S. 40 hat er die Stelle מצד מורחי רשות הרבים, מצר מערבי החצר שהיד, לר׳ משה - 4♦ ♦ ומצר דרומי כמו כן מצר צפוני הבית של ר׳ אליקים ♦ * 4 י völlig missverstanden, wenn er übersetzt: ״Die Ostgrenze ist die Strasse, die Westgrenze der Hof, der dem B. Mose gehört [hat] und zugleich die Südgrenze ist, die Nordgrenze das Haus des R. Eliakiin pp.“ Es war vielmehr zu übersetzen: ״Die Ostgrenze ist die Strasse, die Westgrenze der ehemals dem R. Mose .... gehörige Hof, die Süd- und zugleich Nord grenze das Haus u. s. w.“ In derselben Urkunde (3. 50) müssen die Worte: ואם ירצה רימכחם 4 4 ♦ יתנהו לקלוכימום בהו בחייו *“ durchaus: ״und wenn R. Monachem will, kann er es schon bei s einen (nicht: ״bei dessen“) Lebzeiten seinem Sohne Kolonymos schenken“ übersetzt werden. Denn einen Verstorbenen kann man selbstverständlich nichts schenken. R. Meaachem aber behält sich nur tot, seinen Sohn nach seinem Belieben entweder erst durch Erbgang oder schon durch Schenkung hei Lebzeiten in den Besitz des Grundstücks, von dem die Rede ist, zu setzen. S. 50 fehlt die TJebersetzung des Wortes אחריהם. S. 63 übersetzt Stern unverständlich: ועתה הבית שלהם כולה ״ מלבד החלק השביעי שבוJetzt gehört ihnen das Haus gänzlich mit Ausnähme des darin befindlichen Siebentels.“ Er hätte vielmehr schreiben müssen; ״Und jetzt gehört ihnen das ganze Haus ausser einem Siebentel davon.“ Ebenso unrichtig ist die TJebersetzung der Stelle (S. 70) שר׳מנחם +* * מבר הבית שלו והחצר שלאחריו ארוך כפלים מרוחב הבית ועור ״ מרוחב הבית:R. Menachem . . . haben ihr Haus und ihren Hof, der hinter diesem gelegen [und] doppelt so lang als das Haus breit und ebenso breit wie das Haus ist.“ Es war einfach zu setzen: . . . ״haben ihr Haus und den dahinter befindlichen־ Hof, der mehr als noch einmal so lang als das Haus breit ist. . . .“ S. 72 ist in der Uebersetzung der im Zusammenhang ganz unentbehrliche Artikel, der richtig im Orignial steht (של ארבעה האחים היורשים) stellt, unbeachtet geblieben. Die Worte והוא היה יורש הששי"(S. 74) bedeuten bekanntlich nicht: ״Dieser hat ein Sechstel geerbt“, sondern: ״und er war der sechste Erbe.“ Ferner ist es grundfalsch, die Worte שאותה החורבה שהבית שהיה בנוי מלפנים עליה היה נקרא צומא שייפא (S. 82) zu übersetzen: ״der wüsste Platz, auf welchem vorn das Haus, ״zum Schaf“ genannt, gebaut ist.“ מלפנים ist vielmehr ollen־ bar temporal zu nehmen, und es muss übersetzt worden: ״derjenige wüste Platz, auf welchem vormals das Haus, das damals ״zum Schaf“ genannt wurde, gestanden hat1).“ שוב קיו (S. 80) heisst nicht: ״Sie kauften nun,“ sondern: ״ferner (ein ander Mal) kauften sie“. Falsch gelesen und übersetzt ist sogleich wieder auf der folgenden Seite (00) die stelle שהכתיב ר׳ יהודה י♦ י * ואשתו * * 4 הלקו את הבית 4 4*״ ונתכודו“ Aus dem waw copul. zu Beginn und dem suff. der 3. sing. m. am : Ende des Wortes וכתבוהו ergiebt sich, dass חלקו als 3. plur. praet. zu lesen ist. Das kümmert natürlich unseren Herausgeber nichts. Er liest 1) Dass am ]Ende derselben Urkunde die Worte ״ במכתב שלהםin ihr Buch“ bedeuteten, halte ich ebenfalls für ein Missveisländniss. Ich möchte glauben, dass eher an die lateinische Schrift der Amtleute von St. Laurenz zu denken ־wäre. (Vgl. oben S. ßl im Text.)

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.