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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1892-01-01 · Heft 1 · p. Seite 38

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
37 (1892-1893)
Issue
Heft 1
Article
Das Testament Mardochai Meysels
Date
1892-01-01
Page
Seite 38 (sequence 14)
Language
German
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38 Das Testament Mardocliai Meysels. Wolff nun zum ersten Male1) veröffentlicht hat, und welches natürlich, dahin geht, dass die Meisel ertheilten Privilegien insbesondere das vorn Jahre 1598 die kaiserlichen und Landes- Interessen in allen Punkten verletzen, daher.. . ungiltig seien. Jedes Wort über dieses Yorgehen, das leider einen jüdisehen Apostaten, den später der wohlverdienten Strafe, wenn auch nicht wegen der Wohlverdientheit, ausgelieferten Gunstling und ersten Kammerdiener. des Kaisers Rudolph, R. Lang, zweifellos zum Urheber hat,^) wäre überflüssig. Empörend ist es nur, dass solche Gewalttaten nicht mehr wie früher im Kamen der Gewalt, sondern im Kamen der Gerechtigkeit ausgeübt wurden. Dabei wirkt es fast erheiternd, dass das Bestreben der Procuratur, alle Punkte des Privilegiums zu widerlegen, sich *auch auf das Recht ״ein Davidspanier in der Meiseisynagoge zu führen“, erstreckten, gegen dessen Aufrechterhaltung gewiss!Niemand Etwas einzuwenden hatte. Zum Schlüsse heisst es nämlich: Dass Meisel auch bewilligt wurde, in der auf seine Unkosten erbauten Synagoge König Davids Banner zu haben ״hat seinen gewissen Weg.“ Infolge dieses Votums-der Procuratur wurden die Privilegien MeiseFs für erschlichen und ungiltig erklärt, aus den JBurggrafenamtsbüchern cassirt und der ganze Nachlass des kinderlos verstorbenen Meisel, sowohl an liegenden Gründen, als an Geld, Kleinodien, Gold und Silber der königlich böhmischen Kammer jure devolutionis anheimgefallen erklärt. Da diese Procedur jedoch geheim blieb, entwickelte sich um die Hinterlassenschaft, namentlich um die Liegenschaften, ,(da man wohl wissen konnte, das weggenommene Geld werde nie mehr in die Judenstadt zurückkehren) ein Process, der fast ein Jahrhundert währte, und mit der Vernichtung der Meiseisynagoge und der Meisel’schen Häuser im Jahre 1689 — .noch lange nicht beendet war. 1) A. a. 0. S. 185 u. ff 2) Philipp Lang, Kammerdiener des Kaisers Rudolph II. von Hurter.

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