Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1883-01-01 · Heft 1 · p. Seite 36

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
32 (1883)
Issue
Heft 1
Article
Elia Delmedigo's: Bechinat ha-dath und Ibn Roschd's: Facl ul-maqal
Date
1883-01-01
Page
Seite 36 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2829132-2829570-2829572-2844644--21336-2844691
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

3.6 Elia Delmedigo's't Bechinath ha—dath, sich von der bisherigen, ich möchte sagen vorwissenschaftlichen Auffassung gänzlich los machen; der betreffende Passus: ועור הפרסוס במציאוזז האל ואחרוחו ושאיגו כח בגוף אין ספק בו כאשר הענין כשאר השרשים כי גם החכמים נחלקו בם wird also zu übersetzen sein : ״Dazu kommt noch, daß ja der Wortlaut des Prinzipes der Existenz Gottes auch bei den Männern der Demonstration über jeden Zweifel steht, was auch bei den anderen (oben erwähnten) Prinzipien der Fall ist, da ja bei diesen, auch die Männer der Demonstration (ausdrücklich) einbezogen sind." Ob sich Delm. absichtlich oder in Folge der Gewohnheit des technischeu Stils so enigmatisch ausgedrückt hat, will ich dahingestellt sein lassen, sicher ist es mir, daß der Ausdruck ״כי גם החכמים נחלקו בם" ein Devivat der Phrase מחלוקה בין המרה והחכם׳, in oben (sub 8) angegebenem Sinne, ist. 10. ©11 .ולכן ברברים האלה אם רצינו וכי bis S. 12 אשר לא .יוכל השכל בשום פנים להכחיש. Nachdem Delm. beide Seiten dieser Klasse besprochen hat, resumirt er in diesen! Absätze folgendermaßen: Wer also bei den (sub 8) angegebenen Sachen eine Interpretation wagen wollte, der verfiele in ein doppeltes Uebel: erstlich versucht er durch eigene Demonstration zur Fürwahrhaltung von Sachen zu gelangen, deren Fürwahrhaltung das rel. Gesetz allen Klaffen zur Pflicht macht; und dann, sollte es ihm nicht gelingen, auf demonstrativem Wege zur Erklärung dieser Sachen zu gelangen, wird er entweder das rel. Gesetz leugnen, oder er wird zu falscher Interpretation seine Zuflucht nehmen, oder er wird den Weg der Demonstration für alle Fälle verwerfen und dermaßen die Vernunft und ihre Thätigkeit schädigen. Wenn wir aber zugeben, daß rnan zum Fürwahrhalten dieser Sachen absolut durch das religiöse Gesetz gelangen muß, und daß alle Methoden der Beweisführungen da einbezogen sind (bei ושררכיהלמור נחלקים scheint בם ausgefallen zu sein), dann wird weder Verwirrung noch Zweifel Vorkommen.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.