Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1883-01-01 · Heft 1 · p. Seite 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
32 (1883)
Issue
Heft 1
Article
Der legitime Ursprung der Hohenpriesterwürde der Makkabäer
Date
1883-01-01
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2829132-2829570-2829572-2844642--21300-2844658
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

I «TV ,ך,. J., 'c >*>' ׳ ״ » i Der legitime Ursprung der Hohenpriesterwürde der Makkabäer. 3 Thatsache erfordert eine Erklärung. Sie liegt in einer alten Tradition, welche die Talmnde aufbewahrt haben, die aber bisher nicht beachtet wurde. Diese Literatur unterscheidet nämlich dreierlei hervorragende Priester, welche eine bevorzugte Stellung innerhalb der Priesterklaffe einnehmen. Zunächst Hohepriester, welche durch Salböl gewissermaßen geweiht wurden (כהן משיח), dann Hohepriester, welche nicht gesalbt waren, aber durch ihre Abstammung berechtigt waren, die Pontificalia anzulegen (מרובה בבגדים), nämlich die nachexilischen Hohenpriester, welche durch Abhandenkommen des Salböls nicht geweiht werden konnten. Endlich nennt sie noch eine dritte Art von höhern Priestern, nämlich solche, welche auserwählt waren, in den Krieg zu ziehen, die Krieger zu ermuthigen und die für den Krieg vorgeschriebenen Gesetze auszusühren. Diese Feldpriester nennt die talmudische Tradition משוח מלחמה. Diese Klassification ist auffallend. Denn einen besonders bevorzugten Feldpriester kennt das denteronomische Gesetz nicht. Wenn es vorschreibt, daß vor dem Beginn der Schlacht der Priester eine ermuthizende Anrede an die Krieger halten soll (Deuteron. 20,3), so versteht es darunter den ersten besten Priester, der mit in den Krieg gezogen ist'); וגגש הכהן kann recht gut bedeuten: ״ein Priester trete vor," ohne daß dieser eine eximirte Stellung eingenommen zu haben braucht. Dieses Gesetz muß also in der nachexilischen Zeit die Interpretation erhalten haben, daß für den Krieg ein Priester ganz besonders designirt werden und einen gewissen Rang einnehmen sollte. Eine alte halachische Discussion argumentirt, daß ein Feldpriester gesetzlich nicht ') Vgl. Sota, Mischna VIII, I ונגש הכהן וח משוח מלחמה und Talmud dazu: יכול כל כהן שירצה ת״ל השוטרים . מה שוטרים בממונה אף כהן בממונה. 1*

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.