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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1876-01-01 · Heft 1 · p. Seite 21

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
25 (1876)
Issue
Heft 1
Article
Zacharias Frankel
Date
1876-01-01
Page
Seite 21 (sequence 10)
Language
German
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IRI
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Zacharias Frankel. 21 das Eröffnungsprogramm des Seminars, letztere seine letzte Programmarbeit (1872). Von den ersten Spuren der Halacha zu den breiten Fortsätzen ihrer Entwickelung vorschreitend, drängte es ihn, an bestimmten Rechtsgebieten das malige Wachsthum der in der Schrift gegebenen Keime von Rechtsgrundsätzen zu den weithinschattenden Bäumen verästelter Gesetzessysteme zu verfolgen und darzustellen. Es ist nur zufällig, daß die dieser Richtung angehörende Gruppe seiner Schriften eine hervorragend praktische Bestimmung und Bedeutung erhalten hat, er wäre auch ohne die äußere, vom Leben gegebene Anregung in diese Richtung seiner Studien gerathen. Er hätte sie selber als unwissenschaftlich verdammt, wenn nur die Absicht, etwas zu wirken, ihn dabei geleitet hätte, galt es ihm doch ״als ein nicht genug zu verwerfender Servilismus, wenn nur die Aussicht auf äußere Vortheile das Bedürsniß der Wissenschaft hervorriefe." Die wahre Wissenschaft wirkt freilich, wenn auch absichtslos, immer auf das Leben, und so sind auch Frankels gediegene Forschungen im altjüdischen Rechte ebenso viele Anwälte geworden, den Juden ihr lange verkümmertes Recht zurückzugewinnen. Die sächsische Kammer, der preußische Landtag, der Cassationshof von Frankreich beriefen sich auf Frankels ״Eidesleistung der Juden" als auf das Gutachten einer unbedingt vertrauenswürdigen Autorität. Größer und folgenreicher war aber der Werth dieser Forschungen für die Wifsenschast. Die vergleichende Rechtsgeschichte hatte in dieser wie in der Schrift: ,,Der gerichtliche Beweis" Arbeiten über das jüdische Recht zu verzeichnen, die unbestreitbare Verläßlichkeit als kleinsten ihrer Vorzüge aufwiesen. Hier war zum ersten Male in meisterhafter Weise der Versuch geglückt, das vielgeschmähte talmudische Recht in wissenschaftliche Principien umzusetzen, die der Ethnographie die Berechtigung leihen, daraus Schlüffe auf den sie erzeugenden Volkscharakter zu ziehen. Im Charakter dieses Rechtes zeigte sich eine Verschmelzung des römi-

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