Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 25 (1876)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die politische Geographie Palästina's im vierten und fünften Jahrhundert
- Date
- 1876-01-01
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 80% known words query
- IRI
…/2829132-2829472-2829474-2844173--16581-2844201- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Die politische Palästinas merkt er: In dieser Vertiefung liegen bedeutende Städte: T iberias und sein See, Skythopolis und Jericho. ') Jerusalem war in dieser Zeit vdn ihren Kindern entfremdet. Hadrian hatte sie in eine heidnische, Constantin und seine Mutter in eine christliche- Stadt verwandelt. Wie jener Kaiser, so hat auch dieser den Juden den Besuch Jerusalems und sogar die Annäherung daran streng verboten. Als sein Enkel Julian Anstalten getroffen hatte, den Tempel für die Juden wieder aufbauen zu lasten, fanden sich wohl keine jüdischen Bewohner darin, welche, wie einige Kirchenväter berichten, mit Eifer Hand an den Bau angelegt haben sollen. Unter den ersten christlichen Kaisern hatten sie nur die Erlaubniß, an dem Tage der Zerstörung Jerusalems dahin zu kommen, mld auf den Ruinen, wo einst der Tempel stand, zu weinen. Und diese Erlaubniß mußten sie erst von dem militärischen Gouverneur erkaufen. *) Auf einem Felsenstücke, das durchlöchert war, und das die aus der Nachbarschaft am Gedenktage der Zerstörung Jerusalems herbeigekommenen Männer und Frauen für ein Mauerstück vom Tempel gehalten haben mögen, weil es in der Nähe der Stelle lag, wo Hadrian eine Jupiterstatue hatte aufstellen lassen, pflegten sie zu trauern und zu weinen. s) Dieser durchlöcherte Ruinen- ') Onomastc. sub Aulon : sicrlv K 6711 rov AvXtovog 71öXeis inCa^fiot Ttßtqtäg xai 710 ףdg avTjj XCfxvq, 2xvi}<moX1q, '1601- X<d xai r vexqä öäXaaaa. s) Hieronymus Comment. zu Zephanja l, 15 : usque ad praesentem diem perfidi coloni (Judaeorum) . . . excepto ulanctu prohibentur ingredi Hierusalem, et ut ruinam snae eis flere liceat civitatis, precio redimnnt. ... Et ne fletus qniiem eis gratuitus sit, videas in die, quo capta est a Romanis et diruta Hierusalem, venire populum lugubrem, confluere deerepitas mulierculas et senes pannis annisque obsitos. 3) Jtinerarium Hierosolymitnm (um 336 post): Est non longe de statuis lapi» pertusus, ad quem veniuntJudaei singulis annis et unguenit eum (?) et lamentant se eum gemitu et vestimenta sua seindunt et sic recedunt. — Diese zwei von einander unabhängigen Zeugen erheben es zur historisch gewissen Thatsache, daß in Jerusalem keine Juden gewohnt haben. Was Z. Frankel in Einl. zu Jeruschalmi p. 6 b dagegen vorbringt, spricht eher dafür, als dagegen. Das Argument von (Jerus.