Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 22 (1873)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die Mischnah in mündlicher Überlieferung erhalten
- Date
- 1873-01-01
- Page
- Seite 40 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2829132-2829430-2829432-2843978--14568-2844027- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Rashi 1× ep/1002670
OCR text
40 Die Mischnah in mündlicher Ueberlieferung erhalten. solche, woraus man nicht vorliest, selbst wenn sie in einer fremden Sprache übersetzt sind und sogar beseitigt werden müßten/) also sämmtliche heilige Schriften darf man am Sabbat bei einem Brande retten." Die Mischnah hat das Gesetz von der Ausschließnng den Evangelien und Schriften der Minäer auch nicht aufgenommen, und man könnte daraus schließen, daß der Nedacteur der Ansicht gewesen ist, daß die darin vorkommenden Schriftverse ihnen einen heiligen Charakter verleihen und sie gewissermaßen decken. Allein, wenn mich R' Jehuda nicht die Ansicht adoptirt hat :כותבי הלכות כשורפי חודר, und daß er demgenräß gestatten wissen wollte, Halacha-Sammlungen zu retten, so geht daraus noch nicht hervor, daß er das Aufzeichnen überhaupt für statthaft gehalten haben sollte. Im Gegentheil. R' Jsmaels Ansicht erhielt allgemein anerkannte Gesetzeskraft. R' Jochanan berief sich darauf und führte sie an, obwohl er an der Wiege der letzten Mischnahsammlung gesessen hat. Die allgemein aufgeworfene Frage in der Stelle in Temnrah: Wie hätte R' Dime eine Halacha schriftlich in ein»» Briefe mittheilen dürfen? beweist hinlänglich, daß es auch noch zu dieser Zeit für allgemein verpönt galt, eine einzelne Halacha und geschweige denn große Sammlungen aufzuzeichnen. Die Art und Weise, wie diese Frage gelöst wird, bestätigt noch diese Voraussetzung, wenn sie einer Erhärterung bedürfte. Diese Lösung lautet: רלבוא בדלתא חדתא שאני , d. b. eine ganz neue, bis dahin unbekannte», also interessante und wichtige Halacha (wie Raschi diesen Passus taktvoll erklärt), d ü r f t e allenfalls ausgezeichnet werden. Dar aus folgt unwiderlegbar, daß in dieser Zeit es nicht einmal denkbar schien, gangbare Halachas aufznzeichnen. Es galt als ein zweifelloses Gesetz daß Halachas und die Mischnah lediglich mündlich tradirt werden dürfen. Orientiren wir uns ein wenig in der Chronologie. In dem aus Temarah aufgeführten Vorgang spielen R' Dime, R' ') Dem Wortlaute nach bedeutet מעונין בביזה apokryphische Schriften, aber es können auch Versionen darunter verstanden werden. Jedenfalls muß man lesen: ומעונין בביזה. Dadurch erhält diese Mischnah einen verstandlichen Sinn.