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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1873-01-01 · Heft 1 · p. Seite 38

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
22 (1873)
Issue
Heft 1
Article
Die Mischnah in mündlicher Überlieferung erhalten
Date
1873-01-01
Page
Seite 38 (sequence 4)
Language
German
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38 Die Mischnah in mündlicher Ueberlieferung erhalten. כותבי הלכות כשורפי חורה statt der sinnlosen, welche in allen citirten Stellen, in der Tofifta, im jerus. babyl. T. und in M. Sopherim enthalten ist: כותבי כרכות כשורפי תורה. Dadurch ist dieser dunkele Passus erklärt. Es galt für verpönt, Halachas niederzuschreiben. Daher darf man eine Sammlung von H alach as am Sabbat bei Feuersgefahr nicht retten, nicht aus dem Hause auf die Straße bringen, wie andere heilige Schriften, sondern muß sie richig verbrennen lassen, selbst wenn der Gottesname und viel von Schriftversen darin vorkämen. Als man einst R' Jsmael die Anzeige machte, daß Jemand widergesetzlich Halachas schriftlich ausgezeichnet hatte, begab er sich zu demselben, um ihn darüber zu Rede zu stellen. Dieser hatte aber aus Furcht vor der Rüge des gebietenden Mannes einen Band Halachas (טומום של הלכות) in ein Wassergefäß geworfen. An allen angeführten Stellen muß man demnach lesen: ההלכות אף עלפי שיש בהן מאותיות השם ומענינות הרכה של מכאן אמרו כותבי הלכות כשורפי.תורה אין מצילין אותן תורה וגו'. Zum Ueberfluß sei noch bemerkt, daß hier sowohl wie in der Stelle in Terumah R' Jsmael genannt wird. Auf ihn oder auf seine Schule (תנא רבי ר' ישמעאל) wird das Verbot zurückgeführt, die Halachot niederzuschreiben, und er war der Eiserer, welcher einen Jünger überfallen hat, der dieses Verbot übertreten hatte. Liest man הלכות statt כרכות, so erkennt man den Zusammen- Hang zwischen dem langen Passus in jerus. daselbst und in M. Sopherim, worin von dem höhern Werth der Halacha oder Mischnah gegenüber der Schrift die Rede ist, mit dem Passus vom Verbot Halachas oder Mischnah niederzuschreiben. Es würde aber zu weit führen, hier den Zusammenhang nachzuweisen, weil es dann nöthig wäre, die falschen Lesarten in Jeruschalmi z. St. gemäß der Parallele in Horajot (Ende p. 48 b) zu berichtigen, und was noch richtiger erscheint, die Lücken zu ergänzen. Kommen wir auf unser Thema zurück. Es hat sich bis zur Augenscheinlichkeit als gewiß herausgestellt, daß das Aufzeichnen einer Halacha. d. h. irgend eines Gesetzes, das nicht im Pentateuch enthalten ist, verpönt war. Das Verbot involvirte zugleich eine praktisch-gesetzliche Conseguenz. Ausgezeichnete Halachas oder ganze Sammlungen (ם ומום של הלכות) — und es muß solche doch

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