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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1872-01-01 · Heft 1 · p. Seite 42

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
21 (1872)
Issue
Heft 1
Article
Über Beurtheilung von Zweck und Absicht bei Übertretung religiöser Verbote nach dem Talmud
Date
1872-01-01
Page
Seite 42 (sequence 6)
Language
German
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42 liebet Beurtheilung von Zweck nnd Absicht bei Uebertretung schassende ist, oder sie auf Vernichtung und Zerstörung gerichtet ist. Eine negative Handlung kann aber einen positiven Zweck haben, anderntheils kann eine positive Handlung einen negativen Zweck haben, wenn nämlich eine Handlung vorgenonnnen wird, um einen Schaden zu verhüten. Diese Unterschiede alle werden wir später angewendet finden. Betrachten wir aber die Mischna, so werden sowohl positive, als negative Handlungen als strafbar aufgeführt, insofern ein Zweck mit der Handlung verbunden ist; — so ist z. B. Jäten eine Handlung mit negativem Zwecke, — aber auch ein negativer Zweck ist positiv. Schadeil verhüten ist Nutzen, nur wird als straflos aufgezählt מקלקל und erklärt: wer ohne einen Zweck zu erreichen, etwa im Zorn eine Sache zerstört.') So erklärt auch R. Jochanän die Mischna's in Jeruschalmi 11., H. 5, חובל בצריך לדם .מבעיר בצריך לעפרו. Durch diese positiven Zwecke sind die Handlungen :licht מקלקל. N. Josö und R. Simvll gingen aber in der Bestimmung des Wortes מלאכה noch weiter. Eine Handlung ist nur dann ,מלאבד, ivenn sie wegen des in der Handlung selbst liegenden Zweckes unternommen wird, nicht aber wenn sie wegen eines außer ihr liegenden Zweckes geübt wird, dieser selbst dem Handelnden gleichgültig ist. אינו חייב ער שיהא צורך בגופו של דבר heißt es im Jeruschalmi. So wird auch dort angeführtהבעיר ובשל ר׳ יהודה אימר משוס מבעיר ר׳ יוסה משום מבשל. R. Josd, und ebenso R. Simon halten in diesem Falle הבערה nicht für strafbar, weil diese Handlung keine selbstständige ist, die ihren Zweck in sich hat, sondern Mittel ist zu בשול, und ist nur diese Handlung strafbar, weil eben Zweck. Ebenso ist מבבה nur dann strafbar, wenn der in der Handlung liegende Zweck beabsichtigt wird, nämlich: לעשוה פחם, nicht aber ein anderer Zweck, während der Hauptzweck nicht beabsichtigt *) Wer aber eine negative Handlung ausführt, um einen Zweck zu erreichen, ist strafbar, wie B. K. 3.10, 8. s, קורע על מנח -!הפור Sabbat 7. 2 ist blos im Gegensatz zu קורע בחמתו Sabbat 105 beispielsweise angeführt, wie R. Akiba Eger treffend bemerkt, es könnte aber auch zu einem anderen Zwecke geschehen und gleichfalls strafbar sein; ebenso wird Tosifta Sabhat 28 מוחק für strafbar gehalten, wenn ein Ziveck damit verbunden ist.

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