Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 18 (1869)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die Einheit des Judenthums innerhalb der heutigen religiösen Anarchie
- Date
- 1869-01-01
- Page
- Seite 36 (sequence 4)
- Language
- German
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36 Die Einheit des Judenthums verwirklicht zu werden. Erst wenn es darin wirkliche Gestalt angenommen, kann es auch wieder das menschliche Gemüth, das wirkliche Individuum befriedigen. Wie sich aber in dieser dritten, verwirklichten messianischen Epoche der Cultus des Ideals gestalten wird, das müssen und dürfen nur getrost der Zukunft überlassen. Das Charakteristische des Judenthums ist, wie wir oben gesehen haben, daß es prophetisch der geschichtlichen Menschheit das höchste Ziel ihrer Bahn vorgezeichnet hat. In unserer weiteren Ausführung hat sich herausgestellt, daß dieses Ziel die Verwirklichung des universellen Gesetzes im menschlichen, geheiligten Leben ist, und daß die religiöse Befriedigung des menschlichen Gemüthes erst aus der Verwirklichung des Gesetzes hervorgehen kann. Das Judenthum aber ist die einzige antike und moderne Religion, welche von vorn herein, den individuellen Glauben vom sozialen Gesetz nicht trennt. Wenn auch seine Weltanschauung in formaler Beziehung noch mit den Mängeln des unwissenschaftlichen Welt- und Gottesbewußtseius behaftet war, so war und blieb es doch stets durch die unzertrennliche Einheit am Gesetz und Glauben ein eigeuthümliches religiöses Gemeinwesen. Sein Glaube setzt das Gesetz voraus; seine Religion hat zur Basis eine organisirte Gesellschaft und einen wirklichen gemeinsamen Boden, das heilige Land. Der jüdische Glaube, der ohne Rest im jüdischen Gesetz aufgeht, hat ohne dieses Letztere, isolirt, für sich allein, keine selbstständige Existenz. Glaube und Gesetz haben sich innerhalb des Judenthums nie von einander geschieden. Allerdings ist mit dem Verfalle und der schließlichen Auflösung des jüdischen Staates eine solche Scheidung vor sich gegangen. Aber diese Scheidung war eben auch die Ausscheidung der reinen Glaubenssekte aus dem Judenthnme; es selbst wurde durch diesen Zersetznngsprozeß iin Ganzen nicht alterirt. Wenn auch nach der Vertreibung aus dem Lande der Väter, in einem fast zweitausendjährigen Exil, ein Theil des jüdischen Gesetzes keine Anwendung mehr finden konnte, so blieb doch ein anderer übrig, der auch in der Zerstreuung in allen Ländern ausgeübt werden konnte und ausgeübt wurde. Aber selbst der hier nicht ausführbare Theil des Gesetzes, weit entfernt, vernachlässigt zu werden, bildete in Verbindung mit dem ausführbaren den Gegen-