Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 18 (1869)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die erste Meinungsverschiedenheit in der halachischen Gesetzgebung
- Date
- 1869-01-01
- Page
- Seite 28 (sequence 9)
- Language
- German
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28 Die erste Meinungsverschiedenheit platz für Weise, wälze Dich in dem Staube ihrer Füße und trinke mit Durst ihre Worte." Der Spruch seines Zeitgenossen und Collegen war: ״Es sei Dein Haus weit geöffnet, die Armen seien Deine Hausgenossen und sprich nicht viel mit dem Weibe".*) Bei tieferer Betrachtung scheinen diese beiden Sentenzen eine Art Gegensatz zu bilden: ״Dein Haus sei dem Weisen geöffnet — dein Haus sei den Armen geöffnet: (יהי ביתך בית ועד לחכמים — יחי ביתך פתוח לרוחה). Der Eine empfiehlt Umgang mit Weisen als Hauptverdienst, der Andere prägt die Mildthätigkeit gegen Arme als Haupttugend ein. Josö b. Joeser legt Werth auf Erkenntniß, Gesetzeserkenntniß, Jos,; b. Jochanan accentuirt praktische Mildthätigkeit. Man kann allerdings bei dieser Methode, Stimmungen, Situationen und Gegensätze aus Sentenzen zu nrgiren, zu weit gehen und in bodenlose Phantasien gerathen. Es ist in letzter Zeit von einer gewissen Seite her so viel Mißbrauch mit Ausdeutung der talmudischen Brachylogie zu gehaltlosen Combinationen getrieben worden, daß nicht genug Besonnenheit und Nüchternheit angewendet werden kann, um den ״geistreichen" Einfällen endlich einmal zu steuern. Allein wenn Beläge dafür aus demselben Literaturkreise beigebracht werden können, daß in dieser Zeitepoche der scharfe Unterschied zwischen ״Erkennen" und ״Thun", gewissermaßen zwischen jvaxng und nga&g, zum Bewußtsein gekommen war, so beftudet man sich wohl nicht auf falscher Fährte, wenn man auch hier diesein Unterschiede nachspürt. Simon, ein Sohn oder Urenkel Hillel's, tadelte geradezu die einseitige Beschäftigung mit der Auslegung des Gesetzes auf Kosten der Praxis (״ ,(ולא המורש הוא העיקר אלא המעשהdas Forschen im Gesetze ist nicht Hauptsache (des Jndenthums), sondern die Bethätigung des Gesetzes" (Lbot I. Ende). In einer andern Fassung wird derselbe Unterschied zwischen theoretischer Beschäftigung mit der Lehre und praktischer Thätigkeit gemacht (Sifri Absch. עקב und babli Kiduschin p. 40b.): וכבר היה ר' טרפון וזקנים מסובין כעלית בית נתזה בלוד. נשאלה שאילה זו בפניהם תלמוד גדול או *) Der Schluß באשתו אמרו ist bekanntlich späterer Zusatz.