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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1867-01-01 · Heft 1 · p. Seite 31

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
16 (1867)
Issue
Heft 1
Article
[Rezension]
Date
1867-01-01
Page
Seite 31 (sequence 6)
Language
German
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Rezensionen and Anzeig* . j fv rne herein Indemnität für alle Vergehen und Verbrechen und selbst Todtschlag an den Jaden. ״Ihr Leben stand in des Königs Hand, der bei seiner Krönung zu entscheiden hat, ob er sie am Leben lassen oder tödten will.“ (S. 17.) Der Schutz der Kammerknechte, oder vielmehr die von ihnen fliessenden Einnahmen, bildete sich allmälig zu einem Regal aus, welches der Kaiser an hohe Reichsbeamte, Landesherren /)der Städte übertrug, oder auch gestattete, dass die landesherrliche oder städtische Obrigkeit Juden aufnehmen durften, wo bis dahin noch keine gewohnt hatten. In Folge der regelmässigen Geldverlegenheit der Kaiser veräusserten sie allmälig dieses Regal und solchergestalt wurden die Juden aus kaiserlichen landesherrliche oder städtische Kammerknechte (S. 25). Wie viel ein solcher werth war, oder wie viel der Kopf zahlte, lässt sich nach dem Verfasser nicht mehr ermitteln; 5 oder 6 Mark auf den Kopf (S. 27) ist jedenfalls zu hoch gegriffen. Sollten da nicht die Verhältnisse in anderen Ländern als Analogon dienen können? In Spanien zahlte jeder Jude 30 Maravedis und in Frankreich 30 Deniers, was allerdings einen kirchlichen Ursprung hat. Indessen, wie viel dieses Schutzgeld auch betragen haben mochte, es brachte den Juden eine neue Unfreiheit, das Gefesseltsein am Orte. Ihre Herren entzogen ihnen die Freizügigkeit, um ihre Einkünfte nicht geschmälert Zu sehen (S. 26). Sehr richtig setzt Verfasser die Einführung des goldnen Opferpfennigs unter Ludwig dem Rai er um 1342, und deducirt dessen Ursprung von der Ursache, dass die Kaiser ihre Reve- . nüen von den Juden in ihren finanziellen Nöthen bereits verschleudert hatten und daher eine neue Quelle auffinden mussten (S. 31). Der Name stammt bekanntlich von dem halben Sekel oder Didrachmus, den jeder mündige Jude während des Tempelbestandes als Opfergabe leistete und den Vespasianus nach der Tempelzerstörung für Jupiter Capitolinus weiter zu zahlen befohlen hatte. Die deutschen Kaiser gerirten sich gern als Fortsetzer der römischen Cäsaren, und so glaubte sich Ludwig der Baier berechtigt, diese Opfersteuer, den güldenen Opferpfennig, für sich erheben zu lassen. Die dritte markirte Judensteuer, den dritten Pfennig, oder die ״Ehrung“, d. h. den dritten Theil des Vermögens der Juden, nach der jedesmaligen Krönung des Kaisers an seine

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