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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1867-01-01 · Heft 1 · p. Seite 30

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
16 (1867)
Issue
Heft 1
Article
[Rezension]
Date
1867-01-01
Page
Seite 30 (sequence 5)
Language
German
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Juden an den Kaiser findet Hr. Stobbe zuerst in der Urkunde i ME ז-ךףי Re eens ionen und Anzeigen. , von 1209, welche die Mainzer Juden unter dem Bischof von Abj ] gaben an das Reich befreit (S. 12). ■}: Ueber die Bedeutung der Kammerknechtschaft spricht der \ Verfasser eine überzeugende Ansicht aus (S. 13): ״Sie bedeu- -T tete nur, dass die Juden dem Kaiser unterworfen und zu Ab- ן gaben verpflichtet seien; nicht liegt in ihr zugleich, dass sie Leibeigene sind, über deren Gut und Blut der Kaiser nach Be- J lieben verfügen könnte: denn Knecht, servus, bezeichnet im! Mittelalter nicht den rechtlosen Mann, sondern denjenigen, wel- ן eher nicht frei über sich verfügen kann und in bestimmten Verfügungen dem Willen eines Andern unterworfen ist. Auch den Ministerialen, den Ritter unfreier Abstammung, nannte man servus, noch zu einer Zeit, in welcher er in rechtlicher Bej Ziehung so gut wie gar nicht mehr von dem freien Vasallen ver- H schieden war und sich längst über den freien Bauer und Bürger erhoben hatte. Daher ist auch der Jude als Kammerknecht nicht der schrankenlosen Willkür des Kaisers preisgegeben." Mit Recht führt Verfasser weiter aus, dass sich die Stellung der Juden in Deutschland seit den Kreuzzügen von Jahrhundert zu Jahrhundert verschlimmerte. ״Die Kammerknechtschaft hatte niemals den Juden einen wirksamen Schutz gegen Verfolgungen geboten; trotz aller schönen Worte und Versicherungen hatte man sich jedes Unrecht gegen sie erlaubt, sie gemordet, geplündert, geschätzt und vertrieben, und die Kaiser trifft im Allgemeinen kein geringerer Vorwurf, als die Landesherren, die Ritter und den Pöbel (fügen wir hinzu: und besonders die Geistlichkeit). Jetzt suchte man dem Unrecht die M^ske des Rechts durch die Folgerung aus ihrer Kammerknechtschaft zu geben , dass gegen sie jede Willkür gestattet und jedes Unrecht Recht sei. Man begnügte sich nicht damit, den Juden als rechtlosen und schutzlosen Mann zu behandeln, sondern entwickelte die Theorie, dass er schutzlos sein müsse." — ״Alle Privilegien, welche Kaiser und Landesherren den Juden ertheilten, boten keine Garantie gegen eine solche (schonungslose) Behandlung . . . Wollten sie ihre Privilegien nicht freiwillig herausgeben, so trug man kein Bedenken, sie ihnen mit Gewalt zu rauben." Verpfändete oder verfolgte der Kaiser die Juden einer bestimmten Oertlichkeit, so gewährte er dem Pfandinhaber von

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