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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1867-01-01 · Heft 1 · p. Seite 29

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
16 (1867)
Issue
Heft 1
Article
[Rezension]
Date
1867-01-01
Page
Seite 29 (sequence 4)
Language
German
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. Recehsiohen und Anzeigen. 29 verübt, während die Geistlichkeit sie meistens hart getadelt und die Bürger die Schlachtopfer in Schutz genommen haben. Ein halbes Jahrhundert später beim zweiten Kreuzzuge hatte die Civilisation des Christenthums schon so bedeutende Fortschritte gemacht, dass der Clerus selbst gegen die Juden hetzte, wenn nicht gegen deren Leben, so doch gegen deren Hab und Gut, und Bürger und Fürsten Hand an sie legten. Nur der Kaiser schützte sie. Aus welchem Grunde?. Rein aus Menschlichkeit wohl nicht, sondern für Schutzgeld. Das ist jedenfalls der Anfang der Kammerknechtschaft. Verfasser nimmt auch an, dass sie aus der Zeit der Kreuzzüge datirt; er spricht sich darüber (Seite 11) aus: ״Aus diesem Schutz, welchen die Kaiser ihnen thatsächlich und in Folge der von ihnen anerkannten Pflicht, den Bedrängten überall im ganzen Reiche beizustehen, gewährten, entwickelte sich allmälig die Aulfassung, dass die Juden . . . sich im Schutze des Kaisers befänden und für diesen Schutz zu Abgaben verpflichtet seien. Die Ausbildung solcher Abhängigkeits- Verhältnisse treffen wir in dieser Zeit auch bei andern Personenklassen. Der freie Bauer, welcher . . . nicht mehr im Stande ist . . . im Heere den Kriegesdienst zu leisten, geht des Waffenrechts verlustig und muss sich in der Zeit wilder Fehden einem Ritter, als seinem Schutzherrn, unterwerfen und . . . für diese Vogtei an ihn Abgaben zahlen .... Ebenso erging es den Juden, welche allgemein unter den Schutz des Kaisers gekommen waren und als kaiserliche Kammerknechte betrachtet wurden. Wie solche staatliche Umwandlungen nicht auf ein bestimmtes Jahr zurückgeführt werden können, so fallt es auch schwer, genauer die Zeit anzugeben, wann diese Veränderung in der Stellung der Juden vor sich gegangen ist." Verfasser stellt in Abrede, dass diese Kammerknechtschaft bereits unter Friedrich Barbarossa ausgebildet gewesen sei, weil die Urkunde vom Jahre 1156 von diesem Kaiser für den Herzog Leopold von Oesterreich, welche diesem das Recht ertheilt, Juden aufnehmen zu dürfen, als gefälscht anerkannt ist. Die Notiz bei Gemeiner: Imperator Fridericus similiter Judaeis datis episopo Ra• tisponensi, eine Schenkungsurkunde, worin schon der Ausdruck: Judaei ad nostram et imperii Cameram spectare noscuntur vorkommt, diese Notiz bezieht der Verfasser auf Friedrich II. (8. 225, Note 70). Eine bestimmtere Hinweisung auf Schutzgeld der

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