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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1866-01-01 · Heft 1 · p. Seite 12

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
15 (1866)
Issue
Heft 1
Article
Die religiöse Duldung nach der europäischen Völkertafel
Date
1866-01-01
Page
Seite 12 (sequence 10)
Language
German
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1-2 Die religiöse Duldung | himclert die m Raub uiid Mord sich steigernde VerfolgungssuoM• der Deutschen sie aus jeder Ruhestätte aufjagte, und es verschwinden die traurigen Erfahrungen, ,die der Jude in Polen gemacht, gegen das ihm in Deutsch- Sand und anderen Staaten Europa’s zugemessene Mass ker Leiden. — Was den Czechen anbelangt, so ist frei- }ich auch da der allgemeine Bildungsgrad noch zu niedrig, aps dass genau geschieden werden könnte, was äusseren Einflüssen und zunächst den in geistliche Hände gelegten Schulen, und was dem natürlichen Hange zuzuschreiben set; doch scheint die kalte berechnende Schlauheit des Czechen die nur dem warmen Gemüthe innewohnende Inclinätion zum religiösen Fanatismus auszuschliessen. Wir wenden uns zu dem italienischen Besitzthume Oesterreichs und ziehen Italien überhaupt in Betracht. Wer mehr als das italienische Volk schien bis auf die neueste Zeit dem Fanatismus verfallen? In Italien arbeiteten Regierungsformen und eine Alles bevormundende Hierarchie auf Verfinsterung des Volkes und dessen Fesselung in die Bande des tiefsten Aberglaubens; und da Lehre und Gesetz nur Zurücksetzung und Verachtung des Andersglaubenden predigten, oder sogar dessen völlige Ausschliessung geboten, von welchen Gefühlen musste das Volk gegen Protestanten und Juden erfüllt sein? Wie überraschend daher die in unsern Tagen sich kundgebende Erscheinung: Das junge Königreich Italien hat mit seiner Freiheit zugleich die Befreiung vom Fanatismus erlangtI Neapel hat sich den Juden geöffnet, zu Bologna, dem Schauplätze des Mortararaubes, ist ein Jude als Staats־־ anwalt angestellt, Ritter von Artom ist Secretär im Ministerium des Aeussern, Schulen und Academien, die früher den Juden verschlossen waren, sind ihnen zugänglich, und es werden ihnen daselbst Auszeichnungen zu Th eil; die Juden sind nicht nur dem Gesetze nach, sondern auch im Leben, vom Volke selbst, als gleichberechtigt anerkannt. Und da religiöse Anschauungen und was sich im Gemüthe festgesetzt, nicht wie äussere Formen mit einemmale wechseln, so berechtigt dieser Umschwung zu dem Schlüsse, der Italiener neige seiner Natur nach nicht zum

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