Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 13 (1864)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Alte und neue Zeit
- Date
- 1864-01-01
- Page
- Seite 8 (sequence 6)
- Language
- German
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8 Alte und neue Zeit. werden muss, ist ein eitler Trost. Der Jude fühlt bei der durch. Jahrhunderte gegen ihn genährten und nur allmälig zu tilgenden Gesinnung doppelt das Beschränkende, das, auf dieses Gesetz gestützt, jede Stadt und jedes Städtchen gegen ihn geltend machen kann. Ist doch noch das Ghettogelüste bei mancher Ortsobrigkeit wach und liess es in diesen letzten Tagen ein das Vertrauen auf die Verfassung erschütterndes Lebenszeichen vernehmen. Der Stadt- und Gememderath zu Lemberg verfügt in einer im vorigen Monat ergangenen Marktordnung:' ״Auf sämmtlichen Markt- und Verkaufsplätzen der inneren Stadt und STichtjudenbezirke ist den Juden unter keiner Bedingung gestattet zu verkaufen.“ Also noch eine Eintheilung in Juden- und Nichtjudenbezirke und eine Ausschliessung des freien Verkehrs dem Februarpatent gegenüber, der Verfassung solcher Hohn von einem Stadt- und Gemeinderath gesprochen! — So lange die Verfassung nicht das unantastbare Palladium des Staates und des einzelnen Bürgers geworden, können die heutigen Tage in mancher Beziehung als bessere, aber noch nicht als gute bezeichnet werden. , Fast scheine es, als wolle Preussen die Worte des alten Weisen zur Unwahrheit machen. Die Tage von 1812• und die unmittelbar darauf folgende Zeit waren bessei״. Aber es kehrten nur zu bald die schlimmeren Tage ein und man beruft sich noch heute vergebens auf jene, wie mannigfache spätere Erfahrungen lehrten, nur im Drange der Umstände gegebene Verheissung. Zwar gewährleistet der 12. Artikel der Verfassungsurkunde ״den Genuss der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte, unabhängig vom Glaubensbekenntnisse,“ allein die in der ersten Kammer im Jahre 1852 abgegebene Erklärung des Ministers der geistlichen Angelegenheiten hinsichtlich der Berufung von Juden zu Lehrämtern: ״die Praxis ist seit den veränderten Bestimmungen der Gesetzgebung nicht in erheblicher Weise von der Praxis abgewichen, die vor diesen Bestimmungen bestanden hat,“ ist noch heute massgebend und hat eine neue Illustration erhalten durch die berüchtigte Erklärung des Ministers v. Bethman-Hollweg,