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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1863-01-01 · Heft 1 · p. Seite 15

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
12 (1863)
Issue
Heft 1
Article
Beglückungstheorien
Date
1863-01-01
Page
Seite 15 (sequence 13)
Language
German
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gendes, Hierarchie zur höchsten Hlütlio!reihendes Kirchenregiinent, dass, wenn schon in anderen Conifessioiieii üher dessen Naciitheile und seinen aut* die Gewissen geübten .Druck geklagt wird, das «Judenthuin den Tag seiner Einluhrung als den Tag der •Zerstörung meines geistigen Tempels betrauern würde. — Dockes sollen C011sistorien. mehr nach der Seile der äusseren kirchlichen oder besser der gemischten kirchlichen Verwaltung errichtet werden. Sie sollen Cultus nnd Synagogenordnung überwachen, die unzusfellenden Rabbiner approbiren, für den Religionsunterricht Sorge tragen und die Cunfession nach aussen vertreten. Diese Auflassung hat Peachtens־ werlhes, und auch in diesem Matte!:essen sich Stimmen lur sie vernehmen; eine tiefe re Auflassung zeigt sie jedoch nur als wohlmeinende ,,Heglückungst׳heorie,u der, wo sie iids Werk gesetzt wurde, die Praxis nicht entspricht und schwerlich je entsprechen wird. Denn auch au sie klammert sich polypenartig eine vom .IndentImme mit dem entschiedensten Widerwillen perhorrcscirtc Hierarchie, die doppelt unerträglich, da sie von einer Seite in einer Persou gipfelt, von der anderen Niehl befugte als Vertreter der Religion sich geltend machen. Wir sehen ab von dem unter seinem inneren Widerspruche Lu sich zusatnmeubrechenden Versuche, ein Consistorium auf Grundläge der Ausschlicssung des Rabbiners aufzubauen. Wenden wir uns zu jüdischen Consisiorien, wie sie im Wesen der gemischten kirchlichen Verwaltung begründet und Frankreich sie hat: sie bestehen aus dem geistlichen Mitgliede, dein Rabbiner, und weltlichen Mitgliedern, Und von hier aus sollen die eigentlichen Interessen der Religion gefördert werden? Sie sind, erkennen die weltlichen Mitglieder ihre Stellung, in eine Hand, und verkennen sie sie, in unbefugte Hände gelegt. Welche Naciitheile sich an diese Consistorialverlassüng knüpfen, haben neuere Vorgänge gelehrt. Cerfbeer, Präsident des israelitischen Centralconsistoriums zu Paris und ehemaliger Oberst in der französischen Armee, gab bei einem verkommenden Falle die Erklärung ab, dass er in seiner militärischen Laufbahn bei vielen Feierlichkeiten in der Kirche com-

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