Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 11 (1862)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Schlaglichter
- Date
- 1862-01-01
- Page
- Seite 10 (sequence 8)
- Language
- German
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10 . Schlaglichter, . clenzwecke fördernd und Handwerke und Gewerbe untergrabend gewarnt; das Land antwortete in den von ihm gewählten Abgeordneten, bekundete in ihnen die Reifeseines Urtheils und dass es erkenne, auf welcher Seite es seine wahren Freunde zu suchen habe. In Bai er n erfolgte auf Antrag beider Kammern die Aufhebung des pharaonischen, die jüdischen Familien auf eine gewisse Anzahl beschränkenden Matrikelgesetzes. Die Juden Baierns sind nun irn vollständigen Besitze der politischen Freiheit.und politischen Rechte, auch findet die Synagoge ihre Berechtigung und geniesst die jüdische (Konfession als solche Anerkennung. A ähnlich es ist in politischer Beziehung von Wür ttemberg zu berichten. Beide Kammern sprachen die Gleich- Berechtigung aller Confessionen aus. In Baden konnte die zweite Kammer zu keinem Be- Schlüsse über Freizügigkeit der Juden gelangen, und das Ministerium sah sich veranlasst, seinen freisinnigen Gesetzentwurf zurückzuziehen. Baden, das wie der Grossherzog bei der neuliehen Eröffnung der Kammern aussprach, die durch ein einheitliches Band gehobene Macht- Stellung Deutschlands im Auge hat, Worte, die in der Adresse der Kammer ihren vollständigsten Widerhall fanden, muss die staatliche Zerklüftung nach Confessionen baldigst aus seinem Gesetzbuch entfernen. Erblicken wir ein Vorzeichen in der Wahl des jüdischen Oberhofgerichtsadvocaten Kusel zum Landtagsabgeordneten. Die Zeit der weiland sophistischen Principienreiterei eines Rottek, Bäder u. A. ist vorüber. Nassau hat sich durch ein Gesetz über den Judeneid im Gegensätze zu Preussen bemerkbar gemacht. Es wurde den Kammern ein Entwurf über Abschaffung des bisher in Nassau bestehenden mittelalterlichen Judeneides vorgelegt und einem Ausschuss des Landtages zur Berichterstattung übergeben. Bemerkenswerth ist der in dem sonst wohlmeinenden Referenten erwachte Zweifel: ״Ist es wahr, dass der Israelit, welcher, an einen lebendigen Gott glaubt, an ein Fortleben, der Seele nach dem Tode nicht glaube? K. S. Zachariä behauptet dieses in seinen