Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 11 (1862)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Schlaglichter
- Date
- 1862-01-01
- Page
- Seite 8 (sequence 6)
- Language
- German
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8 Schlaglichter. mochte kein Opfer zu beschwichtigen: wohin also sich neigen? Und drohete ihnen nicht sicherer Untergang, so sie den patriotischen Gefühlen der Polen fernstanden? Auf den Schutz der russischen Staatsgewalt hatten sie nicht zu rechnen, diese hatte nie die'Absicht an den Tag gelegt, die Juden zu beschützen, wurden doch unter ihren Augen und mit ihrer Begünstigung die schmählichsten Anklagen und verläumderische Yerbrecherlisten gegen die Juden geschmiedet! — Russland selbst hat die Juden den Polen in die Arme getrieben; Russland muss nun kundthun, dass der Weg zu ihrem Recht nicht erst über Aufstand und Erhebung der Polen führe. Die Juden des russischen Staates bilden durch Anzahl und Geistesschärfe eine nicht zu verachtende Macht. In ihnen den Menschen achten, sie durch eine humane Gesetzgebung von den aufrichtigen Absichten der Regierung überzeugen, dieses ist nun die Aufgabe. Das erwachte Rechtsbewusstsein bedrohet das russische Reich; rohe Gewalt vermag nur den Verfall hinauszuschieben, nicht ihn abzuwenden. Das Gebäude muss neu auf den Grundsäulen der Anerkennung des Rechts der Gesammtheit wie des Einzelnen aufgeführt werden: der edle Alexander II. hat mit der Emancipation der Bauern begonnen, die Emancipation der Juden darf nicht länger auf sich warten lassen. Einen erfreulicheren Anblick bietet Deutschland, in welchem das zum Durchbruch gekommene Recht auch das Recht des Juden fördert. Preussens Palladium ist seine von seinem biedern Könige beschworene und durch ihn zur Wahrheit werdende Verfassung. Darum siehet der Paragraph 12 dieser Verfassung, der Gleichberechtigung aller Confessionen ausspricht, seiner baldigsten Ausführung entgegen. Warum es hier noch auszuführen gibt? Weil noch der ״christliche Staat“ nachzuckt und auch hochgestellte Staatsmänner sich von durch seinen Einfluss getrübten Rechtsanschauungen nicht lossagen können. Den Juden wird im Princip das Recht zuerkannt, an höheren und niederen Anstalten zu lehren, in der Wirklichkeit wird es dadurch aufgehoben, dass sie von Anstalten, die confessionelle Begründung haben, durch Verordnung aus-