Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 10 (1861)
- Issue
- Heft 1
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1861-01-01
- Page
- Seite 36 (sequence 9)
- Language
- German
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36 Rezensionen und Anzeigen. des Gesetzes, den er allein verehrt menschlich: verehrt -—, in Nirvana eingegangen ist, folglich nicht mehr existirt? Was da« her oft mit Unrecht als buddhistisches Gebet bezeichnet wird, das sind eigentlich nur Bekenntnissformein, durch welche man bezeugt, dass man zu den Anhängern des Buddha gehöre, oder Recitationen der übernommenen Pflichtgebote, oder endlich Lobspräche und Lobgesänge auf den Allerlierrlichst-Vollendeten, wodurch sich die Jünger das Andenken an den dahingeschiedenen Meister vergegenwärtigen.u Die Schilderung der Gebetmaschine folgt S. 556: ״Es sind dies die sogenannten Gebetcy^ linder oder Gebeträder, deren zuerst der Chinese Fa-hian um 400 n. Ohr. in Baltistan erwähnt, obgleich sie auf viel älteren Münzen der Jütsehi-Könige erscheinen. Gegenwärtig trifft man sie überall in Tibet und dessen Nebenländern, ebenso in der Mongolei und bei den Kalmyken: ganz kleine, wenige Zoll, hohe, in den Händen der Geistlichen, grössere in den Tempeln und in den Häusern und Zelten devoter Laien, endlich colossale, mühlenähnliehe im Freien, in der Nähe der Klöster und heiligen Gebäude. Es sind tonnengestaltige, meist hölzerne oder lederne Gef äs se, die um eine Achse rollen, und deren Bauch mit Papieren angefüllt ist, welche Gebetformeln enthalten. Die kleineren werden durch eine Spindel oder ein Gewicht, oder auch durch den Wind, namentlich gleich unsern Ventilatoren durch Zugluft, die grösseren durch Wasserkraft in Bewegung gesetzt. Man sieht sie häufig an viel betretenen Plätzen am Eingänge der Häuser und an den Landstrassen aufgestellt, damit der Vorübergebende sich geistliches Verdienst erwerbe, indem er sie durch einen Stoss oder Fusstritt in Schwung bringt, Fürsten und Häuptlinge halten wohl einen eigenen Diener, dessei! Amtspflicht darin besteht, das Religionsrad unaufhörlich zu drehen. Der Zweck dieser Maschine ist ganz derselbe wie bei allen andern Maschinen, nämlich die Arbeit — hier die Gebetarbeit — zu erleichtern und das zu leisten, was über die mensehliehe Kraft hinausgeht, Die Lamaisten sind nämlich der Ansicht — und sie haben Recht —, dass die mechanische Bewegung der Gebete durch Druck und Stoss, oder durch Luft und Was- 8er eben so viel Werth und Wirksamkeit hat, als deren mechanische Bewegung durch die Lippen. Jedes einmalige Herumrollen eines Gebets gilt daher gleich dem einmaligen Hersagen