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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1861-01-01 · Heft 1 · p. Seite 33

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
10 (1861)
Issue
Heft 1
Article
[Rezension]
Date
1861-01-01
Page
Seite 33 (sequence 6)
Language
German
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IRI
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ßecensionen• und Anzeigen. 33 gläubige, orthodoxe Menschenschlächterei und Menschenfresserei einer glaubenskräftigeren Vorzeit, hat der Buddhismus, so weit seine Macht reichte, abgeschafft, duldet sie wenigstens nicht in seinen Tempeln.“ Was nun die Menschenopfer betrifft, so ist es bekannt, mit welcher Entschiedenheit die mosaisch-biblische Lehre dem von ihr sogenannten ״Gräuel vor dem Ewigen“ entgegentritt, dass sie, eben um dieses grauenhafte Beispiel dem israelitischen Volke fern zu halten, jedes Bündnis8 und jede Verschwägerung mit einigen kleinen Völkern in Palästina streng untersagt, welche diesem blutigen Kultus des Molochs-Dienstes ergeben waren,׳ und dass mit den strengsten-Strafen die Nachahmung desselben belegt wird. Auch schon die Prüfung und Vision Abraham'8 hat den Zweck, in Einer Menschenbrust das volle Weh und Widernatürliche dieses damals schob bei einigen Völkern aufkommenden Dienstes der Kinderopfer zum fürchterlichsten Innern Kampfe erwachen, dann aber auch um so mächtiger und um so tröstender das Gotteswort ertönen zu lassen, dass der ewige Vater alles Lebens solcher verabscheuenswerther Opfer nicht begehre. Aber auch die Thieropfer,, welche übrigens noch nach Christo von seinen Schülern dargebracht (Apg. 21, 24 ff. 24, 17) und auch von ihm selber nicht verworfen werden (Matth. 5, 23. 24), haben in der alt-biblischen Lehre keinesweges diejenige Tendenz, und nehmen auch nicht die Stellung ein, welche der Verf. im Obigen ihnen beilegt (siehe hierüber bei Saalschutz, Archaol. I. S. 218 ff. II. S. 338 ff.). Wenn ferner der Verf. 8. 461 sagt: ״Moses hat seinen Juden befohlen, alle Götzendiener todtzuschlagen,“ so möge der Verfasser die Beweise für diese aus dem Hörensagen entsprungene Behauptung im Pentateuch nachsuchen. Kein Gebot der Intoleranz gegen Götzendiener, als solche, findet sich daselbst. Gegentheils werden gegen Fremdlinge — und das waren doch Götzendiener — alle Pflichten der Liebe und Gefälligkeit auf das Eindringlichste eingesehärft und dem mosaischen Gebote (3. Mos. 19, 33. 34.) ״liebe den Fremdling (also auch Andersgläubigen) wie dich seihst,“ wird kaum ein anderes Gesetzbuch ein gleiches zur Seite stellen, zumal da dieses Gebot auch praktisch nach allen Seiten hin, für die Pflichten der Wohlthätigkeit, der bürgerlieben Gleichberechtigung u. 8. w. bei Moses ausgeführt wird. Wenn der Verf. ferner 8. 463 die Toleranz der Buddhisten Frankel, Monatsschrift. X. I. 3

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