Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 10 (1861)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Der Rückblick
- Date
- 1861-01-01
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2829132-2829262-2829264-2843155--05846-2843172- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
JJ er, Rückblick. von Seiten der Juden initget,heiltworden; *über w^U das Staatsgesetz dieses Verbot .aufhebt,. so muss die Kirche umsomehr über dessen Aufrechthaltung wachen, und es wird unter Excommunication vor jedem :näheren Umgänge mit Juden gewarnt." Dieser einem hohen Geistlichen u1> serer Zeit wenig ziemende Fanatismus trug nicht nur in manchen Pöbelaufläufen Früchte,. sondern machte seinen Einfluss bei noch traurigeren Vorfällen geltend, ,und es ging Habe und Gut manches Juden in Flammen auf, ohne dass die zuschauende Menge, ״um nicht, mit Juden in nähern Umgang zu kommenauch nur das Mindeste zu deren Dämpfung beitrug. Wo den Absichten des Staates solche Elemente entgegentreten, da muss das Gesetz mit der rücksicht- und ausnahmlosesten Energie sprechen. Preussen zeigt hinsichtlich der Emancipation der Juden noch immer Schwankungen, die im, Staate der Intelligenz zum baldigsten Austrage kommen sollten. Der Umschwung des Jahres 1858, der ein. frisch es gedeihliches Staatsleben als seine Segnung bezeichnete, hat auch in der Stellung der Juden sich bemerkbar gemacht: man will nun ihnen gegenüber ganz auf dem Boden der Verfassungsurkunde stehen und deren Inhalt in Betreff ihres Rechts nicht wegin t er pretiren. Aber dennoch vermochte man nicht, sich vollständig der dädalischen Win dungen der Interpretation zu entschlagen. Den Juden wird in richtiger Würdigung des betreffenden ,Verfassungsparagraphen die Berechtigung an den Kreistagen zu participiren, zugestanden; die Befähigung zu Richterämtern wird ihnen in Abrede gestellt, obschon Artikel 12 der Verfassung die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ,aller Staatsangehörigen gewährleistet. Welcher Umdeutung man sich hier bedient, ist so wie deren Nichtigkeit bekannt. Ist weiter durch die Vetfassiuigsurkunde jedem Staatsungehörigen die ungehemmte Entfaltung und Anwendung seiner geistigen Kräfte .gesichert, so wird dem Juden das Recht an höheren und niederen Anstalten zu lehren, dennoch in Abrede gestellt, weil diese meist eonfessionelle Begründung haben, Als ob mit Gewissheit auszusagen sei, Evangelische oder Katholiken haben bei Begründung