Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 9 (1860)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Der Kampf
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 9 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Kampf. 9 Abgeordnetenhauses nicht vollständig befriedigt. Wir beklagen uns nicht über die Partei des Mittelalters, die in süßer Gefühlsschwärmerei bei einer über eine Lebensfrage hervorgegangenen wichtigen Debatte unter Heiterkeit des Hauses ״an die edlen Frauen Preußens״ appellirt, und die daher auch mit zartem Fraueustnn Romantik hegt und Alles, was sich mit der Romantik im Götterkreise verbindet: Junkerthum, Standesbevorzugung, christlicher Staat, Judenunterdrückung schwärmerisch festhält. Aber es diente uns selbst mancher Freund in unliebsamer Weise. Ss konnte es nurunangenehm berühren, als ein Abgeordneter die Nützlichkeit der völligen bürgerlichen Gleichstellung der Juden aus dem hierdurch leicht beförderten Uebrrtritt zum Christenthume argumentirte und dieses an Königsberg nachwies, wo in früherer Zeit eine Gaffe nur jüd. Familien auswies, deren Nachkommen seit der eingetretenen mildern Praxis die Confesflon wechselten. So wenig wie die jüd. Köuigsberger Gemeinde dem Abgeordneten für dieses ihr ausgestellte Glauben-armuthszeugniß Dank wissen wird, so wenig Der den väterlicher» Glauben je erkannt, auf dessen Verbleiben Druck oder Nichtdrnck Einfluß zu üben vermag, so wenig scheint die Würde der Kammer durch solche Argumentation gewahrt. Das Preußische Abgeordnetenhaus hat mit Proselytenmacherei nichts gemein, kann sich nie nach seiner hohen Stellung und der Stellung des Volkes, das es vertritt, zu einer solchen Anstalt herabwürdigen, wird überhaupt, wo es den gerechten Ansprüchen eines Theiles der Staatsbürger gilt, nicht Utilität, sondern Recht und Wahrheit zum Ausgang und Endpunkt seiner Berathungen nehmen. Wir zollen gern diesem Abgeordneten wahrhafte Anerkennung als dem muthigen unermüdlichen Vorkämpfer für das Recht der Juden, und wohl hat ihn nur der Wunsch, manchen sich auf einem andern Standpunkte Bestudenden zu dem von ihm vertretenen Princip herüberznlciten, zu dieser Argumentation veranlaßt; aber die auf solcher Grundlage zugestandene Emancipation ist zu verletzend, als daß der J»»de sich mit ihr befreunden könnte, als daß überhaupt in ihr nicht mehr eine Verkennung als eine Anerkennung des Rechts wahrzunehmeu wäre. — Auch die Debatte über das Ehegesetz ries manche unangenehme Erinnerung hervor. Die Regierung schlug die sacultaiive, aber nicht die obligatorische Civilehe vor, ״weil nach der allgemeinen Anschauung des Volkes die Einführung der obligatorischen Civilehe als eine die Rechte der Kirche und die Sitte verletzende Einrichtung an-