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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1860-01-01 · Heft 1 · p. Seite 7

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
9 (1860)
Issue
Heft 1
Article
Der Kampf
Date
1860-01-01
Page
Seite 7 (sequence 5)
Language
German
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Der Kamps. 7 stoßen! Besitz des Grund ei genthums, Besitz der Scholle bildet den Gegenstand der fressenden Sorge des österreichischen Juden; will, doch sogar das Provisorium, daß was er aus früherer, freierer Zeit acquirirt bei seinem Ableben seinen Erben entzogen, sie aus dem väterlichen Hause gejagt werden und ihr Habe in kürzester Zeit in christliche Hand übergehe! Da muß doch wohl nur als Ironie jene einem hohen Staatsmann zugeschriebene Aenßerung (deren Authenticität übrigens mit um so größerem Rechte dahingestellt bleibt, als das eigentlich Staatsmännische in ihr vermißt wird) gelten, die Regierung kann doch wohl bei der verschiedenen Bildungsstufe der Juden Oesterreichs, nicht einerlei bürgerliche Gesetzgebung für sie ergehen lassen. Aber daß, was der Vater besessen, auf sein Kind überkomme, daß Nie- Mandern in seinen Nachkommen das Seinige entzogen werde, ist eine Rechtsnorm, die ans den ersten Seiten jedes Staatsrechtsbuches verzeichnet, von jeher ״ans die verschiedensten Bildungsstufen" Anwendung fand! Und ist überhaupt diese bisher von philosophischen und praktischen Staatslehrern nicht gekannte Theorie des Genusses der staatlichen Rechte nach der Bildungsstufe, auch nur irgend haltbar? Solche Anschaunng drängt die Staatsregierung ans dem höhern Standpunkte des Organisirens und der leitenden Ueberwachung des Ganzen, in die niedere Sphäre des Bevormundens; consequent diese patriarchalische Auffassung durchgeführt, wird über die politische Mündigkeit, ״die erlangte Bildungsstufe" eines jeden Unterthanen abgeurtbeilt werden müssen, ob sie reif zum Staatsgenuffe sei! Und kann überhaupt die vorurtheilsfreie staatsmännische Vernunft ein solches Paradoxon ansstellen? Der Jude ist verschieden in der Bildungsstufe nach der Verschiedenheit des Volkes, unter welchem er sich befindet, nach dem Reflex, den Umgang und Umgebung auf ihn werfen: er stehet nicht tiefer auf der Leiter der Bildung, befindet sich sogar, wie von vielen Seiten zugestanden wird, nach seinen geistigen Anlagen häufig um manche -Stufe höher. Legt nun nicht der Staat den Maßstab der Bildung an den Bauer Galiziens, läßt er hier die Levormundungs-Emancipationstheorie fallen, warum sie gegen den Juden geltend machen? Wir heben nicht weiter hervor, daß Druck und Beschränkung nie politische Reife erzeugt und durch sie dem Staate die besten Kräfte entzogen und für ihn unbrauchbar gemacht werden; wir schweigen von der betrübendeu Bemerkung, daß Oesterreich allein unter allen Staaten

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