Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 8 (1859)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Erkennen und Verkennen
- Date
- 1859-01-01
- Page
- Seite 13 (sequence 11)
- Language
- German
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Erkennen und Verkennen. 11 stärkerer oder schwächerer Farbe, haben mächtige Potentaten- und Cabinete gegeben , ein Schrei des Unwillens ging durch die ganze gebildete Menschheit: der Sieg, welchen die Kirche in jenem noch nicht zurückerstatteten Kinde errungen, ist eine der fürchterlichsten Niederlagen, die je Rom erlitten. Eine Note׳ des französischen' Cabinetsforderte die päpstliche- Regierung auf, mit sorgfältigster Gewissenhaftigkeit:die: moralischen Folgen ׳zu׳ prüfen^ welche in der Mitte des neunzehnten Jahrhunderts die Gutheißung des in Bologna begangenen Raubes für den heiligen Stuhl nach sich׳ ziehen würde. Andere, der Confession nach dem päpstlichen Stuhle fernstehende Regierungen, wie Preußen, England, die Niederlande , haben unmittelbare Schritte nicht gethaN, weilj׳ wie ste sich ausdrückten, die Intervention eines protestantischen Staates mehr schaden könnte, sie haben aber ihren schmerzlichen AnwiAen hierüber öffentlich geäußert. Diese Angelegenheit, an sich' so׳ trübe, wird, wie überhaupt die Vorsehung die Ereignisse?zu chö- Heren Zwecken hinleitet, im Gebäude der Religionsfreiheit׳ einen befestigenden Eckstein bilden: der Fanatismus hat nochmals seine Fühlhörner ausgestreckt, um zu gewahren, daß seine Zeit vorüber und:er nur dem allgemeinen Abscheu begegnet^). ׳ - 4) Sehr bezeichnend für diese Angelegenheit und wie sie, was freilich ihre Urheber nicht beabsichtigten, die Religionsfreiheit fördert und befestigt, ist eben der der israelitischen Gemeinde zu Berlin mitgetheilte Bescheid des Prinz--Regenten, den wir als ein von der Geschichte aufzubewahrendes hochwichtiges Document hier vollständig wiedergeben. ״ Se. Königl. Hoheit der Prinz-Regent haben mir die Jmmediat-Vorstellung, welche der Vorstand der Jüdischen Gemeinde zu Berlin im Narnen und Aufträge der übrigen Synagogen-Gemeinden des Preußischen Staates im׳ Interesse der Familie Mortara unter dem 26. v. Mts. an Allerhöchstdenselben gerichtet hat, zu übergeben und mir zu befehlen geruht,׳ die Unterzeichner derselben von den Motiven in,Kenntniß zu setzen, welche Allerhöchstsein Verfahren in dieser Sache bestimmen-müssen. ׳ Es bedarf zunächst nicht der Versicherung, welche lebhafte und innige Theilnahme Se. Königl. Hoheit persönlich an dem Schmerze der Eltern des Knaben empfinden Und wie sehr.es Ihrem Herzen wohlthun würde, zu der Wiederherstellung des Friedens und Glückes, einer Familie beitragen zu können. Was ferner die allgemeine Seite der Frage und.,das dabei in. Betracht kommende Princip betrifft, so hat der Gemeindevorstand selbst in seiner Eingabe die in Preußen gesetzlich därüber bestehenden Grundsätze, wie sie durch richterlichen Spruch des höchsten Tribunals anerkannt sind, angeführt. Se. Königl. Hoheit werden diese Grundsätze einer, vollen und aufrichtigen Gewissensfreiheit, wie sie von Seinen ruhmwürdigen Vorfahren aufgestellt sind, und seiner: eigensten und innersten Gesinnung entsprechen, stets aufrecht zu erhalten wissen.