Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 8 (1859)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Erkennen und Verkennen
- Date
- 1859-01-01
- Page
- Seite 12 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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1p -׳ Erkennen und Verkennen. anderes? .Nein, es ist, dasselbe. Ist die, Spracheeineandere? New, es ist dieselbe. Was hat nun so ganz verschiedene .Richtungen und Zustände hervorgebracht?! ,,Sagen wir mit dein,Sänger von.-Denosa (Horaz), daß die Furcht vor den Räubern mit uns reiste, warum;:fühlten wir nicht diese Furcht in Toscana? Im letzten Octob.er wurde, zwischen Civita Pecchia und,Morneine!;Reisegesellschaft /- -bestehend) - ans BiWfen- ,Prie- Mw׳, Andächtigen aus:America Md England, angegriffen^ rein MMMndert- und..,Mhrere körperlich verletzt; vor wenigen Mo-. naten zum. ersten Mal in den Jahrbüchern.der Eisenbahnzeit überfiielen Räuber an einem Sonntag zwischen Rom und Frascati, nur vier Meilen hon der päpstlichen Metropole,,einen Zug,,und befreiten im Nn mehrere.hundert -aristokratische:Toilristey, ihres, Schmuches, ihrer Börsen: und, dieses begibt sich unter den Augen Sr. Heiligkeit." ,Einensolchen Culturmd Rechtszustand,,hahen jene Gesetze-W Wege^ gebracht/ auf die mau sich beruft; und in der That, wo Gesetze einen Kinderranb gutheißen, die Religion zur, ,Sanctionirung eines; Eingriffes: in, die:,heiligsten,,!Gefühle herabgewürdigt, in ihrem Namen em:, väterliches Herz zerfleischt, eine Mutter dem Wahnsinn nahe gebracht.wird, wie sollten da nicht Räuber sich, in ihrem Handwerke aufgemuntert fühlen , das nur selten.derartige Greuel begleiten? Es ist überflnssig,aus den.mühsam, aufgefundenen Rechtsgrund einzugehen, der diesen Kinderraub von einem gewöhnlichemRanbe-Mterscheiden soll: die Kirche, wurde angeführt, kannihrepot1r8ta8 xatria nicht aufgeben;;-׳aber wer hat der Kirche eine,potestas über nicht .zu ihr Gehörende eingeräumt, und wie kann sie, ohne den Rechtsboden zu: verlassen, sich : eine,solche pote8ta8 vindiciren? — In Mnlichem: Lichte , erscheint anch die Genngthunng, welche die päpftliche Regierung .gegeben: ״Um ähnlichen Vorfällen vorzubeugen, fallen christliche Domestiken nicht mehr in jüdischen Häusern , dienen," Der -tiefe, Hohn liegt zu offen am Tage, als daß er emer Deutung bedürfte:. man ergreift unter dem Scheine, -künftiges Unrecht abzuwehren, die Gelegenheit, einverrottetes gehässigesJvdengesetz wieder in's Leben zu rufen. War die Absicht aufrichtig,,und -ernst, so hätte ,sie; sich kundgebM-:müssen in einem Verbote an die Gesammtheit des katholischen Klerus , in -Zukunft jüdische Kinder ohne Vorwissen der Eltern in das. Ehristenthum aufzunehmen.— Doch die Genugthuung, die Rom verweigert, hat die gestammte gebildete Welt, hat die Presse fast aller Länder in