Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 7 (1858)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Briefe aus Wien
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 26 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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- IRI
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26 Briefe aus Wien. Die Wiener israelitische Gemeinde genießt eine Ausnahmsstellung. Sic bildet blas eine E, u l tnsge m c i n d e, nimmt den Statuten gemäß regelmäßig die Wahlen vor, die keiner weitern Bestätigung bedürfen. Der Vorstand selbst aber genießt die vollständigste Autonomie; ihm allein stehet die gcsammte Verwaltung der Ge- - meinde zu, ohne daß die Behörden intervenirend eintreten. Hinzufügen muß ich, daß sämmtlichc Stellen, sowohl die der Vertreter als der Beirätbe, ohne Gehalt siitd und daher blos Ehrenämter. Eben so hervorragend die Stellung des Vorstandes der Wiener israelitischen Enlturgemcinde ist, eben so wichtig und vielbcdeutend ist sic. צרכי ישראל מרובים gilt bei kleinen Gemeinden, um so mehr bei großen, und die Wiener Gemeinde ist eine sehr große (die letzte Conscription weist beiläufig 16,00V Juden nach). Die Verwaltung ist hier eine sehr beschwerliche nach Innen wie nach Ailßen. Die Wirksamkeit nach Außen läßt sich kurzgcfaßt folgendermasten skizzircn: Hier ist der Sitz der höchsten Behörden des Reiches, und so sehr auch, wie eben fegt, die Strömung in den höchsten Kreisen eine strenge ausschließlich katholisch-evnfessionclle ist, so wird sie doch eingedämmt. Es ist keine Macht und Gewalt, die ihr gegenüber steht; aber jede menschliche Seele hat eine Handhabe, an welcher man sie fasten kann. Und nach dieser Richtung hin haben die hiesigen Israeliten, denen eine höhere Stellung eingeräumt ist, zu wirken und, der Wahrheit eine Gasse, die Herren.wirken in dieser Richtung. Ein schlagendes Beispiel ist das Project der Errichtung einer jüdischen Volksschule. Seit Jahr und Tag werden Vcrhandlungen über diesen Gegenstand gepflogen. Die höchsten Behörden wünschen, daß hier eine Volksschule errichtet werde und die untergeordneten, die, wie cs sich von selbst versteht, ,jnrsnt in vorher magistri, befehlen im höhcrn Aufträge die Errichtung derselben. Abgesehen nun von der Frage, wer bei vorliegendem Falle im Rechte ist, genug der Vorstand der Gemeinde glaubt, es könnte die Errichtung einer jüdischen Volksschule der socialen Stellung der Juden Eintrag thun. und — bis jetzt ist die definitive Entscheidung vcrschoben. Wie man sogar hört, soll bei wiederholter Anfrage das Gutachten einer maßgebenden-Behörde im Sinne des Vorstandes abgegeben worden sein. Nicht minder machte sich jüngst der Einfluß bei Besetzung der Lehrerstcllcn in den neucrrichteten Handclsacademien geltend, wobei allerdings auch den Protestanten und vielen Katholiken Anerkennung