Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 7 (1858)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Licht und Schatten
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 6 (sequence 4)
- Language
- German
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6 Licht und Sckaltcn. kirchlichen Interessen i» der eines fold>cn großen Staates ivürdigeu Weile aufgefaßt und dnrä'gcsülnt werde. Gedeulcu nur aber auch der Zeichen der erleuchteten Staats- Weisheit Oesterreichs. Der Weg $n Staatsamtern und Fehlstellen ist den Juden gesetzlich nicht verschlossen, und wird von nlanchein Israeliten mit Erfolg betreten. Das Ministerium der auswärkigen Angelegenheiten $ählt $u seinen Beamte» einen in neuester Zeit $11111 Regierungsrath ernannten Juden (I> 1• E. Weilt. An de» Universitären $u Wien und Prag wirten jüdische Professoren, in Prag sogar an der, Staats- und Rechtslehrer heranbildenden jnrist, scheu Zacnlt.it (I>r. W. Wessely). Daß die Advoeakur den Juden schon lange freigegebe» ist, wurde in früheren Berichten erwähnt. Preußen, dessen Institutionen hinsichtlich der Inden von liberalem (leiste durchweht sind, wenn sie auch nicht in der Conseguen; dieses (Geistes $ur. Ausführung tonnnen, hat mit einer Anschauung gebrochen, gegen die seit Jahren vcrgebens augetämpfl wurde, (rin Jude (Dr. Traube) wurde $11111 außerordentlichen Professor an der llniversität $11 Berlin, Directvr der Klinik an der Charit«) und Beisitzer der medicinisehen Prüfungseonunissivn ernannt. Mögen auch, auf anderen Wissenschaftlichen Gebieten sich dem Juden erfolgreiche Aussichten eröffnen! Das vielbesprochene Nnndschreiben des Herrn Jnsti$ministcrS, jüdische RechtSeandidaten nur in beschränkter Zahl $um Staatseramen $n$ulassen, ist nach den nun einmal $11 Kraft bestehenden (besetzen ein Act offener Redlichkeit: es sollen nicht in jüdischen Jünglingen Hoffnungen genährt werden, au deren Erfüllung sic vergebens ihre edelsten Kräfte setzen. Aber daß diese Gesetze bestehen, daß auch die Advoeatnr dem Inden untersagt ist und Preußen hier hinter Oesterreich znrückbleibt, muß mit wahrer Betrübniß erfüllen. — Ausfuhren ist noch, daß das Corporationsgesetz, nach welchem die Juden Preußens- Synagogengemeinden bilden und jeder selbstständige. Israelit gehalten ist, in einen dieser Verbände cinzutreten, sich für Cnltus und Jugendunterricht heilsam erwiesen hat; Loch muß das früher auSgesprochenc Bedauern wiederholt werden, daß die Synagoge als Repräsentantin der Coufessiou noch nicht staatliche Anerkennung gefunden. Ans den anderen Staaten Deutschlands ist nn Allgemeinen Bedeutendes nicht auzusühren; erwähnt muß jedoch werden: