Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 7 (1858)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Licht und Schatten
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 5 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Licht und Schatten. ü dcö Staatsorgan ismuö führen nnd eS aus dem Höhepunkt zeigen soll, von welchem ans sein Beruf, Deutschlands Interessen zu vertreten, eine unwiderlegbare Berechtigung finde, gcräth durch diese drückenden AnSnahmsgesetzc mit sich selbst in Widerspruch. Unsere Zeit, man befrage Dentscklaud nnd jeden gebildeten Staat über Deutschland hinaus, weist derartige, die jedem Staatsmitglicdc znkommende Rechtssphäre beschränkenden Verbote mit Entschiedenheit zurück: jedes Glied in der Kette soll nach den Principien einer gesunden Staatsöconvmie spannen und die Spannung tragen helfen, das Slaatsgebände soll durch den Verein der. mannigfachen, sich nach jeder Richtung entfaltenden Kräfte znsannnengehaltcn werden; nnd in Oesterreich wird ein glücklich überwundener, diese Principien perhorreSeirender Stand- Punkt wieder eingenommen , wird auf veraltete Gesetze, deren Ursprung doch gar zu erkennbar ist, wieder provisorisch zurückgegangen! Wahrlich, nur noch ein kleiner Schritt, und der Jude sieht sich wieder in das alte Ghetto hineingedrängt! — Doch wir wollen nickt nur Schatten wahrnehmen; Oesterreich hat häufig freundliches Licht für seine jüdischen Unterthanen gehabt, auch dieses schwer lastende, tiefe Sckatten werfende Provisorium wird sich in ein auf Recht nnd Anerkennung des Mensche» gegrüudetes Gesetz nmwandeln. Denn die früheren, den Inden für besitz- und eigenthnmlos erklärende)! Gesetze hatten ihre Wurzel in einem unberechtigten Boden, in NcligionShaß nnd Fanatismus; Oesterreich aber hat, als cs das Cöncordat abschloß, allen Confessioncn die Versicherung gegeben, die der Kirche eingeräumte Stellung werde auf die staatlichen Verhältnisse, auf die Beziehungen des die Gesammtheit repräseutirenden Staates zu den Siechten der dieser Gesammtheit angchörcndcn Individuen keinen Einfluß üben. Und Oesterreichs hellsehende Staatsmänner stehen über der Macht der sich etwa geltend machenden widerstrebenden Elemente; warum also dieses Provisorium, das nicht vor-, sondern rückwärts schaut, noch länger aufrecht halten? Die Geschichte ist eine strenge Richterin, aber auch die Mitwelt ist zuweilen unparteiisch genug, um auf der Seite des unterdrückten Rechtes zu stehen; ihr gegenüber, die in der Verletzung der nun Jedermann zum Bewußtsein gekommenen Staats- und Rcchtsprincipien nicht nur die partiellen, sondern die allgemeinen Interessen bedroht sieht, muß Oesterreich zur Sühne eilen,׳ muß darthun, daß wie die äußere so auch die innere Politik in scharfer Sonderung von den