Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 6 (1857)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die große Versammlung (Kneset ha-gedola), ihre Geschichtlichkeit, Zahl, Bedeutung, Zeit und Leistung
- Date
- 1857-01-01
- Page
- Seite 36 (sequence 6)
- Language
- German
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36 Wissenschaftliche Aufsätze. sich, ihre Familienglieder und Clienten die Beschlüsse zu bestätigen.— Denn wenn man sich so recht in das Document von der ecelesia nragna hineinliest, so macht es den Eindruck, daß die Vertreter der Stände nicht zur Berathung, sondern zur UebernahMe: der Beschlösse von Nehemia zusammenberüsen wurden. Der Zweck der Versammlung war, daß die Hervorragenden des Voltes durch . Eid und Schwur (באי^ה ובשבועה) sich zur strengen Beobachtung der Beschlüsse verpflichten sollten. Diese Beschlüsse waren , religiöser Natur und bestanden bekanntlich ans 6 Punkten: I) die Mischehen mit Heiden zu meiden; 2) den Sabbat zu heiligen; 3) das Sabbatjahr zu beobachten; 4) 1/;t Sekel jährlicher Tempelsteuer zu geben; 5) Holzspenden für den Altar zu liefern und 6) die Priesterabgaben regelmäßig zu leisten. Die Versammlung hatte also ihren Beschlüssen nctch den Charakter einer Synode, ihrer Zusammensetzung nach aber die Bedeutung einer Notablenversammlung. Eine entfernte Analogie hat sie an den westgothisch-spanischen Concilten im siebenten Jahrhundert. Diese so eigenthümlich zusammengesetzte Versammlung ist aus dem Acitbedürfniß hervorgegangen. Weil das Volk öfter in die Verirrung der Mischehen verfiel, die Tempelabgaben nicht lieferte, den Sabbat verletzte, und weil die Großen, die Patricier aller Stände,, das böse Beispiel gegeben hatten, wollte Nehemia sie und das Volk -durch einen feierlichen Act in der Art eines Bündnisses (אמנה ,ברית) in Eid und Pflicht nehmen, fernerhin solche Uebertretungen zu unterlassen, ®ic Keneset ha-gedola war also ihrer ersten Anlage nach weder eine legislative,, noch eine executive Gewalt, sondern eine Volksvertretung im biblischen Sinne zur Uebernahme gewisser Verpflichtungen. Daraus ergibt sich, daß die große Versammlung in ihrem Ursprunge so wenig Aehnlichkeit mit dem-großen Synhedrion hatte, wie etwa eine Ständeversammlung mit einem Obertribunal. Diejenigen, welche die ecelesia magna init kein Synhedrion zusammenstellten oder gar identisicirteu, haben die Verschiedenheit beider-nicht in's Auge gefaßt. Jene war ein außerordentlicher Convent, dieses hingegen, so weit wir Kunde davon, haben, rine permanente Behörde. Das ständische Wesen, das. den Kern.der großein Versammlungausmachte, hatte ferner im׳ Synhedrion keinen . Platz: . Wenn, wie sich später aus mehreren.Daten ergeben wird, die große. Versammlung noch nach Ne- - hemia's Tode fortbestaud, d. h. öfter züfammenberufen wurde,--so wird wohl die -Zahl und. das Verhältniß der Mitglieder jedesmal verschieden: gewesen sein; -denn -die tradirte Zahl 120 bezieht sich:höchst -wahrfcheinlich nur auf das .erstem Zusammentretew unter. Nehemia; im Synhedrion