Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1857-01-01 · Heft 1 · p. Seite 29

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
6 (1857)
Issue
Heft 1
Article
Briefe aus Süddeutschland
Date
1857-01-01
Page
Seite 29 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
90% known words query
IRI
…/2829132-2829206-2829208-2842886--03355-2842951
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Briefe aus Süddeutschland. 29 1812 wurde der Oderrath derart umgestaltet, daß derselbe nicht, wie bisher, von einem gewählten Vorsteher, sondern von einem Milgliede des Ministeriums als Regierungscommissar präsidirt wurde; hierdurch gewann das Institut eine mehr sichere und aniorisirte Stellung. — Wieder später und zwar im Jahre 1827 erhielt der Oberrath seine neue, gegenwärtige Gestaltung; er besteht nämlich aus dem Oberrath l) und in einzelnen Fällen aus zwei Konferenzen (einer Religions- und einer Schulconserenz). Der eigentliche Oberrath — insoweit er weitlicher Natur ist — besteht, wie aus der unten gegebenen Note zu entnehmen ist, aus einem Präsidenten, einem Rabbiner, zwei Gemeinde- Mitgliedern aus Earlsruh, zwei auswärtigen Israeliten und einem Seeretair, die sämmtlich vom Großherzoge ernannt werden. Die Religionsconferenz, welche die Religionsangelegenheiten im engern Sinne zu ordnen und zu verwalten hat, zieht noch drei Rabbiner des Landes hinzu2), welche hierfür vom Oberrathe ernannt werden. — Die Schulconferenz hat außer dem Gesammtoberrathe noch zwei Kirchenräthe (aus dem katholischen und evangelischen Oberkirchmrathe) zu Mitgliedern, welche lediglich über Schul- und Unterrichtsangelegenheit zu verfügen hat. Gleichzeitig wurden in jenem Jahre (1827) die Provinzsynagogen aufgehoben und das Land in 14 Bezirkssynagogen eingetheilt, welche dem Oberrathe unter- und den Ortsvorstehern übergeordnet wurden. Dieselben bestehen aus dem jeweiligen Rabbiner, als Vorsitzenden, und einem oder zwei lebenslänglich gewählten, vom Oberrath bestätigten Bezirksältesten. Sie bilden die Mittelbehörde zwischen dem Oberrathe und den einzelnen Gemeinden. — Auch die Ortssynagogen wurden, jedoch 6 Jahre später und zwar durch das Gesetz vom 15. Mai 1833, aufgehoben und in Syuagogenräthe verwandelt. Diese bestehen in Gemeinden bis 50 Familien aus drei, in Gemeinden von 50—100 Fanlilien aus fftttf, in solchen von über 100 Familien aus sieben Mitgliedern. Sie werden von der Gemeinde unter Leitung des Bürgermersters gewählt. Das großherzogliche Amt in Verbindung mit der Vezirkssynagoge bat die Gewählten zu bestätigen, und aus ihnen 1) Er besteht gegenwärtig aus dem Präsidenten MnLsterialrath Schmidt, aus den weltlichen Mitgliedern D1\ Hochstätter, pract. Arzt, Dr. Ettlinger, Obergerichtsadvokaten (Beide in Carlsruh), Salomon Aberle von Mannheim, Massenbach (Fabrikant in Bühl). Seeretair und geistliches Mitglied ist Herr Altmann (Nachfolger.des verdienstvollen sel. Epstein). 2) Die gegenwärtigen Conferenzräbbmer sind Fürst in Heidelberg, Geismar in Sinsheim und Schott in Bühl.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.