Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 6 (1857)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Was uns noth thut
- Date
- 1857-01-01
- Page
- Seite 17 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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17 : Was uns noth thut. der Lultus sich herausgebildet, die religiöse Idee sich erhalten und die stets die überlieferte Praxis des Judenthums angenommen hat. Diesem Principe treu haben die Vertreter, die in Israel ans ein׳ ander gefolgt, sich nie dre Macht angemaßt, einen zur verbindenden Kraft gelangten Punkt der Religionsgesetzbücher abznschaffen, ihn zu vernichten und zu streichen. Alle waren ine Gegentheile tief von dem Gedanken durchdruugeu, ihre Aufgabe sei, das Gesetz in seiner Vollständigkeit zu erhalten, dessen Kenntniß allgemein zu machen, die Entwickelung zu begünstigen, dessen Anwendung und Einfluß zu befestigen, überhaupt es in Lehre und Ausführung zu bewahren ... Die französischen Rabbiner setzen nicht ihren Ehrgeiz — hoffen wir, daß sie immer auf diesem Wege verbleiben werden — in den Namen ״Reformatoren"; was sie stets eifrig anstreben werden, ist, nach dem Verbilde ihrer erleuchteten.Vorganger Stützen des Glaubens, Vertheidiger unserer Lehren, treue Bewahrer unserer Ueberlieserungen, Fortpflauzer der religiösen Wissenschaft durch .Studium und Unterricht, ergebene Hirten ihren heiligen Heerden zu sein." Der würdevolle von wahrhafter Frömmigkeit durchhauchte Brief, der mit Hochachtung gegen seinen würdigen. Verfasser erfüllt, zeigt an. mehreren Stellen, das; die versammelten Rabbiner sich keineswegs eine Autorität über die Gemeinden anmaßeu wollten: ihre Vorschläge, hoffen sie, werden allgemeine Billigung und (Wtung sinden. Und mit Recht: diese Beschlüsse legen an den Tag, daß ihre Urheber der aufrichtigste mit Einsicht gepaarte Eifer für Erhaltung des Glaubens beseelte, und wohl werden bald auch Jene, die in einem öffenrlichen Schreiben dagegen Einspruch erhoben, sich bei besonnener Ueberlegnng mit ihnen aussöhnen*). Noch hätten wir zu besprechen, was uns auf dem Gebiete des relig. Jugendunterrichts noth thnt. Doch die Klagen sind allgemein bekannt, bekannt, welche Schuld aus den Eltern liegt, deren Beispiel nicht nur schädlich einwirkt, sondern denen auch der *)׳-Nur hätten wir die Anempfehlung der Orgel weggewünscht. -Dieses Instrument hat der Lauf der Jahrhunderte als charakteristisches Zeichen der Kirche und als antisynagogal festgesetzt. Der in den Gemüthern tief wurzelnden Ansicht und Gewohnheit ist beim Gottesdienste nicht minder ihr Recht einzuräumen als einer vorgeschriebenen Satzung.. Wird doch aus diesem Grunde Niemand billigen, eine Glocke. auf der Synagoge anzubringen und durch sie zum Besuche der Synagoge und zu heiligen Handlungen einzulaben Franke;, Monatsschrift. VI. 1. 2