Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 6 (1857)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Was uns noth thut
- Date
- 1857-01-01
- Page
- Seite 15 (sequence 11)
- Language
- German
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Was uns noth thut. 15 einem alten Spruche die jüd. religiöse Welt beruht, ist eine ״die Lehre, das Gesetzesstudium" stark bedroht: unsere Jugend lehnt sich nicht mehr an diese Säule, sie ist zmueist den Volkslehrern allein zur Erhaltung und Ueberwachung überwiesen, und nicht ist die Zeit fern, wo der Rabbiner der alleinige Vertreter des religiösen Wissens sein wird. Welche Sicherheit ist geboten, daß nicht Jeder seinen Weg gehen, Jeder das Vertrauen seiner Gemeinde benutzend sie auf den Weg führen wird, den er sich ausersehen und wohin ihm die überhandnehmende indifferente Unwiffenheit, wenn er im ״Geiste der Zeit" lehrt, und die unwissende Frömmigfeit, wenn er durch ein Machtgebot imponirt, leicht folgen wird? Man wundert sich bei dem Rück- und Einblick in die früheren Zustände über die damals in den jüdischen Gemeinden sich häusig kundgebenden oppositionellen Anwandlungen mancher gelehrten Mitglieder, die dem Rabbiner seinen Stand erschwerten. Aber diese Opposition unterhielt nicht nur eine lebendige vor Stagnation bewahrende Frische, sondern ließ auch hierarchische Bestrebungen nicht aufkommen: in dem Rabbiner wurde nicht ein Stand, sondern der Lehrer geehrt, und die Wissenschaft muß Widerspruch ertragen, durch ihn wird sie erhalten und gefördert. Vermögen wir daher nicht der Wissenschaft ihre frühere Lebendigkeit wiederzugeben, so ergeht um so mehr die dringende Aufforderung, der Zersplitterung vorzubeugen, welche die durch die übcrhandnehmende Unwiffenschastlichkeit genährten und geförderten Anmaßungen von der einen wie von der andern Seite herbeizuführen drohen. Die Abhülse zeigt sich allein in einer von den Gemeinden, in Form eines Consistoriums oder einer Synode selbstständig gewählten obersten Religionsbehörde. Das jüd. Alterthum kennt eine solche Behörde: sie residirte unter dem Namen des großen Synhedrins (Synhedrions) im Tempel zu Jerusalem und ihr Ausspruch war maßgebend für ganz Israel. Das Institut wurde nach dem Untergange des jüd. Staates nicht erneuert; man wollte der Lehrfreiheit den weitesten Umfang geben, und daß sie weder die Schranken des Glaubens durchbrechen, noch ihn in dumpfer Unterwürfigkeit darnieder halten werde, dafür bürgte die Allgemeinheit des Studiums und der durch es geweckte lebendige wie glaubensstarke Geist. Das Bedürfniß einer obersten Religionsbehörde ist, wir können es nicht verhehlen, eine trübe Erscheinung und dennoch unabweisbar, wollen wir nicht noch trüberen Erscheinungen entgegengehen. Auch wird die Lehrfreiheit sowie die Selbststän-