Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 6 (1857)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Was uns noth thut
- Date
- 1857-01-01
- Page
- Seite 9 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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- IRI
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Was uns noth thut. 9 freisinnigen Princip hat sich in neuerer Zeit Coburg-Gotha angeschlossen; dem Inden ist daselbst die Niederlassung gestattet. Wir verzichten aus ein ferneres Eingehen ans die . einzelnen deutschen Staaten, die in der letzten Zeit eine Veränderung der bestehenden jüd. Verhältnisse nicht brachten, und werfen einen Uebecblick ans die staatlichen Zustände, der Juden im Gesammtdeutschland. Ans die Frage: ״Was uns noch thut?" ergibt sich das Resultat: Recht, Verwirklichung des Rechts. Hier findet sich der Jude in seinem Recht beeinträchtigt, dort will es nicht nach den ihm zuständigen Dimensionen in's Leben treten. Wird bald die Zeit dem Rechte zu seinen: eigentlichen Recht verhelfen? Gedenken wir nun auch mancher nichtdeutschen Staaten. In Frankreich ist religiöse und politische Freiheit des Bürgers ein mit der Denk- und Anschauungsweise des Volkes so innig verwachsener Begriff, daß die Antastung des staatlichen Rechts des Einzelnen jedem Franzosen als Angriff aus Staat und Charte erscheint und er sich selbst hierii: aufs Tiefste verletzt sieht. Wie auch der Franzose über Glaubenssachen denken mag, er trägt die confessionelle Gesinnung nicht auf das Gebiet des Politischen hinüber: hier ist ihm der Jude der gleichberechtigte legitime Staatsbürger, dessen Coufession nicht in Betracht kommen kann. Daß auch der scharfblickende Napoleon III. von dieser Idee durchdrungen sei, hat er in vielen Acten bewährt. Anders in England. Hier wird von den Torys mit echt altenglischer Zähigkeit an dem Princip sestgehalten, der Parlamentseid sei nicht in freisinniger Weise umzugeflalten, d. i. dem, Juden bleibt der Eintritt in das Parlament untersagt. Es geht aber nach dem Geständnisse des Führers dieser Partei (Lord Derby) der Widerstand — im Gegensätze zu ähnlichen Erscheinungen auf dem Festlande — nicht aus einem confessionellen, sondern aus einem politischen Motiv hervor. Der Hochtory vermeint bei jeder Reform die Staatsmaschine aus ihrem Gleise herausgehoben zu sehen, und will durch Opposition sie vor Ueberstürzung bewahren. Ist durch den Hemmzahn der Zeit der Gefahr der Abschüssigkeit vorgebeugt, dann werden die Torys wie bei der Katholikenemancipation nachgeben. Der Kern wie die Mehrheit des englischen Volkes theilt diese Politik nicht: der Jude Salomons hat die höchste der bürgerlichen Würden im v. I. bekleidet und als Lord- Mayor von London den Torys das Geständniß abgepreßt, daß der Jude fähig wie würdig zu den höchsten Aemtern sei. In der