Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 6 (1857)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Was uns noth thut
- Date
- 1857-01-01
- Page
- Seite 8 (sequence 4)
- Language
- German
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8 Was uns noth thut. ungastfreundliches Land;, die Niederlassung wird selbst dem einheimischen jüd. Unterthan erschwert. — Kurhessens erste Kammer entzieht dem Juden die passive Wählbarkeit zur Landesvertretung; und dort sollte man doch:am.;meisten eingedenk-sein, wie schmerzhaft dpr Eingriff in Recht nnd. Freiheit ist!!!— JnSchwerin wurde im letzten Monate des nun abgelaufenen Jahres,die Jndensrage, d. i. die Frage über Berechtigung derJuden als Bürger Grundstücke zu erwerben, von den Kammern dahin erledigt, dieRegierung sei durch den engern Ausschuß zu ersuchen, von ihrem Verbote wenigstens insoweit zu abstrahireu, daß sie in besonderen Fällen Dispensation von demselben ertheile. — Meiningen, das kaum genannte und wenig gekannte, Meint sich in der Reihe der Nationen durch Judenaustreibung einen Namen machen zu wollen; wenigstens dürfte es durch Ausweisung der die Stadt Meiningen bewohnenden etwa zehn bis fünfzehn jüd. Familien für einen Angenblick die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Doch scheint ihm auch dieses nicht zu gelingen; auch diesen großen Act läßt die Mitwelt unbeachtet vorübergehen. — Eilen wir nach Sachsen, das Ersatz für manchen anderswo uns begegnenden unfreundlichen Anblick bietet. Sachsen ist der Staat Deutschlands, in welchem die Gleichstellung der Juden eine lebendige Wahrheit geworden ist. ^Sachsen gewährt seinen jüd. Bewohnern nicht nur bürgerliche und politische Freiheit in ihrem ganzen Umfange, unbeschränkte Ausübung jedes Gewerbes und Niederlassung an jedem Orte*), actives und passives Wahlrecht und Zutritt zu Staatsämtern, sondern es findet auch die Consession als solche staatliche Anerkennung und nehmen jüd. Cultus und Schule einen Posten in dem Staatsbudget ein. Bekannt ist, daß der weise König Sachsens bei seinem Regierungsantritt das Wort aussprach, das Recht jedes Theiles seiner Unte-rthanen werde bei ihm den sichersten Schutz finden. — Auch von Hannover ist die confessionelle Anerkenuung, die sich vorzüglich in: einer der letzten Sessionen in Bewilligung von Staatsmitteln zur Heranbildung jüdischer Lehrer und Lehranstalten aussprach, rühmend hervorzuheben. — Einem. *) Wir heben letztem Punkt besonders hervor, ,veil noch bei Vielen die Meinung herrschend ist, die Juden Sachsens seien gesetzlich auf Dresden und Leipzig beschränkt. ) Die Juden können allenthalben, in Freiberg, Chemnitz u. s w. wohnen und Grundbesitz erwerben; La jedoch ihre Anzahl in Sachsen nicht groß ist ■־״ etwa 1SVÜ bis 160V Individuen so beschränken sie sich selbst für jetzt auf Dresden und Leipzig.: ■ ׳,־. ■!