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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1857-01-01 · Heft 1 · p. Seite 7

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
6 (1857)
Issue
Heft 1
Article
Was uns noth thut
Date
1857-01-01
Page
Seite 7 (sequence 3)
Language
German
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IRI
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Was uns nolh thut. 7 die gewisse Erwartung hegen zu dürfen, daß diesem peinlichen Provisorium bald ein Ziel gesetzt und ein Dessnitivum im Sinne des Rechts an dessen Stelle treten werde, des Rechts, das allein die eigentliche Staatsweisheit bildet und durch das ausschließlich, nach einem alten heiligen Spruche, der Staat gegründet und erhalten wird. Einen nicht unerfreulichen Anblick der jüd. Verhältnisse zeigt Preußens Gesetzgebung. Zwar liegt nicht selten zwischen Wort und That, zwischen Vorschrift und Ausführung eine weite Kluft und treten mitunter leitende Gedanken der Verwirklichung des Gesetzes entgegen; aber es liegt nicht minder in dem einmal ausgesprochenen Princip des Staates eine im Stillen fortwirkende Macht, die endlich durch die Sonderansichten bricht und sich Geltung verschafft. Das Princip gehört dem Reiche der Idee, die Sonderansicht der Individualität an; und wo je eine Idee der Humanität zur Anerkennung gekommen, bleibt ihre Realisirung, wenn sie auch nur langsam auf dem Gebiete der Wirklichkeit reift, nicht aus. Darum erblicken wir hierin ein hohes Ereigniß, daß der im v. I. in der zweiten Preußischen Kainmer auf den § 12 der Verfassung gemachte Angriff mit großer Majorität zurückgewiesen wurde, und lassen utts nicht durch die Klage beirren, daß das Gesetz sich nur auf dem Papiere besinde. Findet sich nicht schon ein erhebendes, jede schmerzliche Erinnerung weit überragendes Freudengesühl darin, daß, wie öffentliche Organe berichteten, der von Humanität erfüllte hochherzige König den beabsichtigten Angriff mit Unwillen vermerkte? — Aber die Klage ist auch an sich grundlos; nur durch die Kraft dieses Gesetzes konnte der Justizminister die Einführung jüd. Assessoren anordnen, nur in ihm fand er den Rechtsboden für seine humanen Ideen. Und galt nicht der Kamps um Emancipation zumeist der Idee? Für sie, nicht für den ihnen meistens nicht zu Nutzen kommenden materiellen Vortheil traten die edelsten Kräfte in die Schranken, für sie kämpfen die Juden Englands bei dem unbeschränktesten Genüsse bürgerlicher Freiheit. In jenem Paragraphen der Verfassungsurkunde liegt also eine unschätzbare Errungenschaft, die für manches Vermißte freundlichen Trost spendet. Durchziehen wir weiter Deutschlands Gauen. Der Jude participirt an deutscher Gesittung, an deutscher Wissenschaft und Bildung; am deutschen Vaterlande wird ihm in mehreren Staaten nur ein karger Theil zugemeffeu. Bauern ist dem Juden ein

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