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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1856-01-01 · Heft 1 · p. Seite 31

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
5 (1856)
Issue
Heft 1
Article
Geisteslese aus der Schrift Bet-Jehuda
Date
1856-01-01
Page
Seite 31 (sequence 3)
Language
German
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Wijfcnfchastlid>c Aussäjjo. 31 werden deshalb auch Midotb genannt. 3ch überlasse eS dem Rachdenkcnden, die speciclle Anwendung hiervon zu machen." ״Die Propheten habe» den Exulanten bei ihrer Rückkehr nicht den Gebrauch aller Quellen, sondern nur einer einzigen erlaubt" 104). Diesen Satz wendet M. an, daß man nicht von jedem ׳Rabbiner, besäße er auch eine unerschöpfliche Quelle des Wissens, Lehre annebmcn dürfe, sondern nur von einem solchen, dessen Redlichkeit und WabrheitSliebe allgemein anerkannt und außer allen! Zweifel sei. Ende Erubin werden verschiedene Kategorien ausgestellt von den Gottesdiencrn, die zum Dienste im Heiligthun! verwendet lverden dürfen. M. macht von dieser Stelle folgende Anwendung! 9״!edner und BolkSlehrer müssen sittliche und religiöse Männer sein; wenn aber keine Poll« tommenen in dieser Beziehung zu finden find, so darf man auch de» minder Vollkommenen diese Stellen anvertraue», denn der Zuhörer und Lernende hat nur auf das Borge trage ne und nicht aus de» Vor» tragenden zu achten (?!). Jedenfalls müssen aber die VolkSlebrcr die Priesterweihe, d. h. die Weihe der Wissenschaft empfangen haben. Ob aber ein Gefinnnngstüchtiger, der sittlich verdorben, einem sittlich Vollkommenen, dessen religiöse Gesinnungen aber verdächtigt sind, vor» zuzieh.m sei, darüber sind die Meinungen schwankend; nach Einigen habe man nur auf den sittlichen Lebenswandel zu sehe», denn nur Gott kennt das Herz; nach Anderen muffe man mehr auf die Gesinnung sehe», denn der Sittenlose sündige nur mit dem Leibe, und der Geist, der edelste Thcil des Menschen, bleibe rein')." Gewerbe- und Gcschäststhätigkeit wird in Mo öd Katan au den Halbfeiertagen nur gestattet, wenn deren Unterlassung Verlust verursacht. M. bemerkt hierbei, daß man irrthümlich schon den Mangel an Gewinnst als Verlust ansebe, und Viele sich daher erlauben, an den Halbfeiertagen ihren Geschäften nachzngehcn, wogegen die Rabbiner und Volksredner auftreten sollten. In Ketnbot 4 wird das Wort;ilmana, in der h. Schr. Wittwe, von mann, d. b. von den 100 Maua, welche eine Wittwe nach dem Tode ihres zweiten Mannes als Ketuba erhielt, abgeleitet. Auf die Frage, wie ein Name in der h. Schrift von einem erst von den Talmudisten eingeführtcn Gesegc abgeleitet werden könne, wird entgegnet, 1) Diese Unterscheidung gehört dem Leo de Modena an und wirst auf ihn ei» eigenthümliches Licht. Die eigentliche talm. Ethik kennt nicht diese ״trinige" und ״Andere": sie verabscheuet den der nicht ist ודני נגח. Das Verhältnis! R- Meir'S mit Acher gehört nicht hierher; «S war nur ein wissenschaftliches. D. R.

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