Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 3 (1854)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Briefe aus Berlin
- Date
- 1854-01-01
- Page
- Seite 31 (sequence 3)
- Language
- German
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Briefe anö Berlin. ai Neelunlug *mmi 1/!4f> beißt 0*: .,.Tu<ln<'i <!<׳ in <UMlmn1t I Sd'Cif <U' cimct«M*i«» corum.‘* Aus den öfter« Verscheukungen und Verfemungen kan« man übrigens erseben, daß die Stellung dev )«den,- wein! sie auch zufällig unter einer mildern Negierung, gesetzlich doch 11n1 nickrö besser war, vielmebr waren sie 1.11t (!cü\ Hab und Mut der Willkür des!bandeSberrn Preis gegeben: es machte sich ein ü'bnst ausdem Todtschlag eines Juden kein Gewissen und er durfte auch keiner großen Strafe gewärtig fein. ״Beinabe standen üe dem Wilde gleich, das tnan auch zu vermindern strebte," sagt ein bewabrter Sebristiteller '). Bezeichnend für die äußerst vreeaire Stellung der Juden tn diejer Ieit ist die Fassung der Instruction des Markgrafen Albrecbt von Braudenburg von! I \MVl für seine Abgeordneten 011 die Iudenschait 1111 Reich, zur ü'inbringung der Steuern, Schatzungen und des goldenen OpferpsennigS, das ist des dritten Pfennigs ibres Vermögens, den jeder Jude und jede Jüdin bei einer Krönung eines rönliftbeu Königs all denselbeil entrichten oder sollst bei außerordentlichem Geldbedarf geben mußte. Cs beißt u. Am ״Dann so ein veder Nomischer konig oder ״kavser get'rönet wirdet, mag er den Juden alleutbalben Im Reich all ״Ir gut nemen, darzu Ir leben, und sie totten bis auf ein anza! der ״lulzel (wenig) sein soll, zu einer godechtuus ztl cntbalten, des bat die ״gemain Iudisebbeit Im Reich Tewtscber (!and freybeit bel׳alten, das ״sie suleber beswevd balben mit dem dritten tail IrS guts binfür einem ״veglichen Käufer zu geben vervenet und, damit Ir laib, leben und ״ander Ir gut auf daSmal zl! losen" u. s. w. . In einer andern Instruction desselben für seine an den. König von Böbmen abgeschickten Natbe, i. I. 146Z, beißt eS: ״Aber cS seu kundig Im Neid׳, So ein ״Römischer konig wirdt erkorn . . . daö er die Juden alle mag brennen ״nach altem Herkommen, oder gnad beweysen, den dritten Pfennig Irs ״guts zu nemen, damit sic Ir leben Netten, bat die kavserliche wirde ״die Iudischait begnadt vnd vnS benoten (befohlen), den dritten Pfennig ״von In zu nemen und In das leben an seiner gnaden statt sichern ״von der kayserlichen kronung ivegen." Bei einer solchen Stellung im Staate und der damaligen erbärmlichen Rechtspflege war eS auch nur möglich, daß unter dem sonst gerühmten Churfürsten Joachim I. die berüchtigte Grausamkeit zu Berlin und Kölln an der Spree i. I. 1510 stattfand. Ein Kirchendieb, Paul Fromm aus dem Havellande, hatte eine Monstranz ge- N ArchivariuS Spieß ״Diplomat. Nebenstunden" S. 127.