Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 2 (1853)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Briefe aus Prag
- Date
- 1853-01-01
- Page
- Seite 24 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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24 Briefe aus Prag. Einspruch gegen die EmancipaLion der Juden erheben: das Gesetz ist da, und so hat es Gültigkeit. Auch die in Städten wohnenden Bürger lernen sich allmälig fügen und machen sich mit dem Gedanken der in Jedermann zu achtenden Menschheit vertraut. Hingegen würden, wollte die Negierung die Emanzipation zurückziehen, von allen Seiten Haß und Vorurtheil wiedererwachen., Der Bauer würde, weil das Gesetz ihm Norm ist, in ihm den Befehl wahrnehmen, dm Juden anzufeinden und zu verachten, da die Regierung ihn von Neuem für unwürdig erklärt und hierdurch den Juden dem Hasse und der Verachtung preisgibt; und beim Bürger bedarf es nicht viel, um die kaum erwachten Menschlichkeitsgefühle in einen Todesschlaf zu begraben. Darum wird dem hier und da austauchendm und manche Gemüther in ängstlicher Spannung haltenden Gerüchte, daß die Regierung wieder Beschränkungen in den Verhältnissen der Juden eiutreten Lassen wolle, von Einsichtigeren wenig Glauben geschenkt. Das Interesse des Staates wäre durch Zurücknahme der Ewaneipation mit Nichten gefördert. Ungerecht wäre es übrigens, aus dem verdrießlichen Zwischenfalle, daß die Juden ihre Wohnungen in der Ehristenstadt verlassen und sie wieder nach der Josephstadt, der frühem Judenstadt, verlegen mußten, auf eine den Juden nicht günstige Gesinnung der Negierung zu schließen. Dieses Verfahren hat ausschließlich seinen Grund in der alten noch jetzt geltenden Gemeindeordnung. Die Josephstadt, die erst seit 1850 diesen Namen angenommen, stand als frühere Judenstadt bisher noch nicht in städtischer Verbindung mit der eigentlichen Stadt: sie hatte ihre eigene Beleuchtung, Armenversorgung, Straßenreinigung u. s. w., und war nicht mit den andern SLadttheilen gleichberechtigt. Die eigentliche Einverleibung oder wie sie in Prag genannt wird, „der Anschluß", wird seit drei Jahren vorbereitet; ps werden aber von Seiten der Stadtverordneten viele Hindernisse, zumeist aus der Theilnahme an dem Stadtvermögen, in den Weg gelegt: es wird nämlich von der Josephstadt eine unverhäLLnißmäßig hohe Summe für dm gleichberechtigten Genuß des der Stadt zugehörigen Eigenthums verlangt. So lange nun der Anschluß nicht erfolgt ist, steht der Stadt das Recht zu — ein Recht, das vor der Vereinigung der vier Hanptstadttheile Prags zu einem Ganzen ein jeder Theil gegen den —, die Bewohner der Josephstadt gleichsam als Bewohner einer andern Stadt zu betrachten und die Übersiedelung zu verwehren. Daß man von einem solchen Rechte Gebrauch macht, daß man durch solch gehässiges Verfahren die Metropole des Landes und eine der größten Städte Deutschlands dem gerechten Unwillen aller Gebildeten preisgibt und Prag in den Augen des Auslandes als eine nur halb civilisirte Stadt erscheint, daß überhaupt,