Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 2 (1853)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Jahresschau
- Date
- 1853-01-01
- Page
- Seite 20 (sequence 20)
- Language
- German
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20 Jahresschan. Die Mittel für Befriedigung der Hülfslchrcr können in einer großen Gemeinde, >vo sich gewöhnlich eine bedeutcilde Anzahl Vermächtnisse Verstorbener und ein nicht unbedeutender Nest frommer Sinn Lebender findet, nicht sehr schwer zu erlange» sein. Nur der frische unverdrossene Muth des Rabbiners — und das Unternehmen gelingt; nur unternommen, aber still und ohne die Anforderungen zu steigern, begonnen mit dem eigenen kräftigen Willen und mit Bcihülfc einiger die nicht bedeutenden nothwendkgen Geldmittel herbeischaffender Männer: diese sollten sich nicht in einer großen Gemeinde finden, die Liebe zum Glauben so sehr erloschen sein, daß nicht noch einige Mitglieder für ihn beseelt, Einige leicht noch Manches zu seiner Rettung und Erhaltung darbieten tvvllten? Weg mit solchem Zweifel, er ist eine Versündigung an Glauben und Israel! Solche Männer — wir dürfen es mit der festesten Zuversicht des Glaubens aussprcchen — leben in jeder bcdeutendeir Gemeinde. „Muth,, geistige Kraft, unternehmen ohne zu ängstliche Berechnung und Bcsorgniß für die Zukunft": hierin bewähre sich die Glaubensstärke und Glaubensfreudigkeit des Rabbiners. Und an diesem Bai« sollen auch die Rabbiner der kleineren Gemeinden auf ihre Weise Hand anlcgen. Dem Rabbiner unserer Zeit liegt die Uebcrwachung des religiösen Schulunterrichts ob. Wenn die früheren darüber wegsahen und sich an die Belehrung der erwachsenen Jugend hielten, so mochten sie bei dem Gedanken Beruhigung fassen, daß das Kind den eigentlichen im Gcmüth Wurzel schlagenden Unterricht im väterlichen Hause, in dem daselbst verwirklichten Religionslebcu empfange. In unseren Tagen bedarf das Kind des gründlichen Schulunterrichts, die Schule muß nach allen Seiten hin ihre Thätigkeit entwickeln, den Kindern einen Schatz mitgebcn, den es früher von den Eltern empfing. Die Forderung, daß die Rabbiner entweder selbst den Religionsunterricht erthcilen oder nach Kräften an ihm theilnchmen und ihn überwachen, macht sich um so mehr geltend, als es zur Zeit noch keine Bilduugsanstalt für jüdische Lehrer gibt und wir einen eigentlichen jüdischen Katechismus, ein aus dem Geiste des Jndenthums hcrvorgegaugenes Schulbuch noch nicht besitzen. Wem anders also als dem Rabbiner liegt die Sorgfalt für den religiösen Schulunterricht ob, welches Gesetz, welcher Staat wird der ernsten Vorstellung der Rabbiner, daß dieses ihr eigentlichster Beruf sei, nicht Gehör geben? Und welchem Rabbiner sollte sich nicht Gelegenheit darbictcn, auf die religiöse Belehrung der